18.06.2009 - 14 I. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Finkeldei, dass man zwar grundsätzlich bereit sei, der Änderung des Bebauungsplanes zuzustimmen, um die notwendige Stellplatznutzung des Vorplatzes zu ermöglichen, allerdings sehe man in einigen Punkten Klärungsbedarf. Für die ursprünglich vorgesehene aufwertende Platzgestaltung seien Fördermittel des Landes bereit gestellt worden, die bei einer Nutzungsänderung hin zur Stellplatznutzung womöglich entfallen werden. Zudem habe man immer Wert darauf gelegt, dass mit einer neuen Platzgestaltung im Rahmen des Moscheeneubaus auch für den Stadtteil und die Anwohner eine Verbesserung eintreten werde. Daher schlage man vor, mit der türkischen Gemeinde im städtebaulichen Vertrag eine qualitätvolle Platzgestaltung zu vereinbaren, die trotz der Stellplatznutzung dem gestalterischen Anspruch aus dem Wettbewerb entspricht, eine Kostentragungsregelung zu finden für den Fall, dass Städtebauförderungsmittel aufgrund der Stellplatznutzung nicht mehr gewährt werden und eine zeitnahe Realisierung von Kulturzentrum und gesamten Vorplatz festzuschreiben.

 

Für die SPD-Fraktion äußert Herr Plum seinen Unmut über die jetzt notwendige Umplanung. Die Frage nach den notwendigen Stellplätzen sei von der Verwaltung im Verfahren immer als unproblematisch dargestellt worden, nunmehr müsse ausgerechnet die Platzgestaltung, auf die immer großen Wert gelegt worden sei, darunter leiden, dass die Grundlagen für die Entscheidungen im Bebauungsplanverfahren offensichtlich nicht richtig gewesen seien. Daher schließe man sich der Forderung der CDU-Fraktion nach einer trotzdem hochwertigen Gestaltung an, in der Frage einer Kostentragung durch die türkische Gemeinde sehe man allerdings ein Problem. Man könne davon ausgehen, dass die Gemeinde finanziell nicht in der Lage sei, erhebliche Kosten für den Platzausbau zu tragen. Bislang habe man das Projekt Moscheebau mit der türkischen Gemeinde gemeinsam voran getrieben, daher müsse man nun auch gemeinsam nach einer Lösung für dieses Problem suchen.

 

Frau Nacken erläutert, dass eine tatsächliche Nutzung des Vorplatzes als Stellplatzfläche nur zu bestimmten Spitzenzeiten beabsichtigt sei. Diese Zeiten werde man vertraglich festschreiben. Während der Bauphase werde jedoch die Vorplatzfläche als Aufstellfläche für die Container benötigt, in denen vorübergehend die Moscheenutzungen untergebracht werden müssten. insofern könne eine endgültige Herstellung der Platzfläche ohnehin erst nach Abschluss des Bauvorhabens erfolgen. Bislang habe man bei der Bezirksregierung als Fördergeber noch keinen konkreten Entwurf vorgelegt, es sei daher durchaus möglich, einen qualitativ guten Entwurf erarbeiten zu lassen, der auch die Stellplatznutzung ermögliche, und mit der Bezirksregierung über die Bewilligung von Fördergeldern unter den veränderten Rahmenbedingungen zu verhandeln.

 

Für die Fraktion der Grünen betont Herr Gaube, dass in jedem Fall eine Lösung gefunden werden müsse, die eine hochwertige Gestaltung des Platzes beinhalte. Eine asphaltierte Fläche als Dauerstellplatz könne keine adäquate Lösung sein. Der bauordnungsrechtliche Nachweis von Stellplätzen sei eine Sache, die tatsächliche Herrichtung jedoch eine andere.

 

Frau Müller kritisiert, dass die Kosten für die Herrichtung des Platzes in der Vorlage nicht benannt wurden, auch die Kosten, die durch einen möglichen Ausfall der Fördergelder seien nicht erwähnt.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Müller, Frau Schlick sowie die Herren Finkeldei, Plum, Gaube, Schaffrath sowie seitens der Verwaltung Frau Nacken beteiligen, fasst Frau Verheyen die Diskussionsergebnisse, dahin gehend zusammen, dass im Ausschuss eine grundsätzliche Bereitschaft besteht, der Bebauungsplanänderung zuzustimmen, wobei eine hohe Qualität der Platzgestaltung und eine Realisierung zeitnah zur Fertigstellung des Kulturzentrum gesichert sein müssten. Zudem müsse Klarheit über die entstehenden Kosten herrschen und es müsse geklärt werden, wie im Falle eines Ausfalls der Fördergelder die Finanzierung des Platzausbaus geregelt werden könne.

 

Herr Plum weist darauf hin, dass heute zunächst der Offenlagebeschluss anstehe. Man könne diesen Beschluss fassen, um das Verfahren einzuleiten, gleichzeitig aber die Verwaltung beauftragen, diese offenen Punkte bis zum Satzungsbeschluss zu klären.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 903

- Stolberger Straße / Elsassstraße - in der vorgelegten Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Diskussion angesprochenen Punkte abzuarbeiten und dem Ausschuss zum Satzungsbeschluss die Ergebnisse bzw. weitere Informationen, insbesondere zu den zu erwartenden Kosten vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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