28.05.2009 - 7 Richtlinien für den Verhütungsmittelfonds für B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Es wurde allgemein im Sozial- und Gesundheitsausschuss bekundet, dass es sehr erfreulich, aber verwunderlich sei, dass sich auch die katholischen Einrichtungen an der Vergabe von Verhütungsmitteln beteiligten.

 

Herr Schabram teilte hierauf mit, dass die Einrichtungen geklärt hätten, ob sie sich an dem Projekt beteiligen dürfen. Erst nach entsprechender Bestätigung  sei deren Beitritt erfolgt. Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die einzelnen Einrichtungen erfolge nach deren jeweiliger Inanspruchnahme im Bereich Schwangerschaftsberatung (Faktor 1) sowie Konfliktberatung und Verhütung (Faktor 3). Es ergebe sich demnach ein Verteilungsschlüssel von 45 % für pro familia, jeweils 25 % für donum vitae und Rat- und Hilfe sowie 5 % für das Diakonische Werk.

 

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss einstimmig:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt die Richtlinien zur Vergabe von Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds für Bedürftige.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1927&TOLFDNR=32544&selfaction=print