24.09.2009 - 10 Sachstandsbericht über die Zusammenlegung der A...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Beigeordneter Lindgens berichtete, dass für die Zusammenführung der AR.GEn die jeweiligen Träger zuständig seien und die Geschäftsführer in den Prozess eingebunden würden. Zum 21.10.2009 ginge nun die kommunale Trägerschaft auf die Städteregion Aachen über. Zur Bildung der städteregionalen AR.GE sei ein neuer Vertrag zwischen Bundesagentur und Städteregion zu schließen, der jedoch erst nach dem 21.10.2009 unterschrieben werden könne.

Der Sitz der städteregionalen AR.GE soll in der Zollernstrasse sein, soweit der bisherige Geschäftsführer der Kreis-AR.GE weiterhin verantwortlich sei, ansonsten wäre die Roermonderstraße als Sitz in der Agentur für Arbeit vorgesehen. Das Auswahlverfahren für den zukünftigen Leiter der AR.GE laufe und der Nachfolger werde am 01.10.2009 vorgestellt.

Hinsichtlich der Organisation führte Herr Beigeordneter Lindgens aus, dass sich die Aufgaben der Geschäftsführer nicht ändern würden. Lediglich im Bereich des Overhead, wie Finanzen, Geschäftsführung sei eine Zusammenführung beabsichtigt. Die beiden Standorte in der Stadt Aachen sowie die Jobcenter in den größeren Orten des jetzigen Kreisgebietes sollen erhalten bleiben.

Auch die Durchführung der Integrationsmaßnahmen solle in der bestehende Form beibehalten werden, d.h. auf Kreisebene über Sprungbrett und im Stadtgebiet über eine Vielzahl von sozialen Trägern, wie Sozialwerk, WABe usw.

Zu den Veränderungen bei der Trägerversammlung berichtet Herr Beigeordneter Lindgens, dass die Stadt Aachen in der städtischen AR.GE fünf der acht Stimmen hatte. In der städteregionalen Trägerversammlung erhalte die Bundesagentur vier Stimmen, die Städteregion zwei, die Stadt Aachen sowie eine Kommune des Kreises jeweils eine Stimme. Die Stadt Aachen und die Kommunen des Kreises wären vertreten, da diese 10 Städte kommunales Personal der AR.GE zur Verfügung gestellt hätten.

 

Die Fragen von Herrn Müller, wie mit dem übrigen Leitungspersonal der AR.GEn verfahren werde und wie mit der im Jahr 2011 auslaufenden Rechtsgrundlage der AR.GEn in Aachen umgegangen würde und welche Signale vom Bund zur Rechtsgrundlage der AR.GEn ausgesandt würden, sagte Herr Beigeordneter Lindgens, dass die Zusammenlegung der beiden AR.GEn auf jeden Fall käme. Mit der zu erwartenden Rechtsnatur der AR.GE als Anstalt des öffentlichen Rechts erhielte diese eine eigene Dienstherreneigenschaft und der Einfluss von Bundesanstalt für Arbeit und Kommune würde dann geringer.

Bezüglicher der Personalausstattung der AR.GEn gäbe es mit Ausnahme bei der Geschäftsführung keine Veränderung in Tätigkeit oder Status, keine Entlassung.

 

Herr Künzer sah in der Tatsache, dass die Stadt Aachen nur noch eine Stimme in der Trägerversammlung habe die Gefahr, dass wichtige Projekte, wie etwa die Förderung der unter 25-Jährigen gefährdet und die Einflussmöglichkeiten des Sozial- und Gesundheitsausschusses nicht ausreichend sicher gestellt sei.

 

Hierauf erwiderte Herr Beigeordneter Lindgens, dass die Bildung der Städteregion und die Übernahme der Kreisordnung politischer Wille war. Damit verbunden war die Verschiebung der Trägerschaft der SGB II-Leistungen auf die Städteregion, mit der Folge, dass die städteregionale AR.GE  dem Sozialausschuss der Region berichten müsse. In diesem Sozialausschuss seien aber auch Mitglieder aus der Stadt Aachen vertreten.

 

Zur Frage von Herrn Verholen, wie die Zukunft der Trägerlandschaft in der Städteregion aussähe, die in Stadt und Kreis Aachen eine sehr unterschiedliche Ausprägung hätte, sagte Herr Beigeordneter Lindgens, dass hier keine abschließende Antwort gegeben werden könne. Es bestände jedoch die Vorgabe, das bestehende System  zunächst unangetastet zu lassen.

 

Herr Müller befand, dass vieles sehr intransparent werden könne und deshalb zu überlegen sei, die Aufgabe wieder zur Stadt Aachen zurück zu holen. Zudem störte Herrn Müller die Parität in der Trägerversammlung.

 

Herr Beigeordneter Lindgens erklärte, dass die Transparenz nicht geringer würde. Es würden nun andere auf die Angelegenheit schauen. Zur Parität verwies Herr Beigeordneter Lindgens auf die gesetzlichen Vorgaben, die eine Parität der beiden Träger vorsähe.

 

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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