03.02.2009 - 5 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Nüßler erklärt, dass die Vereinbarung noch bei der Bezirksregierung zur Genehmigung liegt und es noch redaktionelle Änderungen geben wird. Es gibt grundsätzlich keine fachlichen Bedenken, aber es wird möglicherweise noch eine Kündigungsklausel eingebaut werden müssen. Über diese Entwicklung wird in einer der nächsten Sitzungen berichtet werden.

 

Ratsfrau Dr. Wolf fragt, ob die Stadt Aachen nach Übernahme der Aufgabe durch die Städteregion im Falle einer Kündigung mit negativen Veränderungen hinsichtlich des Rettungsdienstes zu rechnen hat.

Dies ist laut Herrn Dr. Nüßler aufgrund abweichender Interessenslagen nicht auszuschließen. Als Beispiel nennt er die unterschiedlich festgelegten Eintreffzeiten im Kreis und in der Stadt Aachen..

 

Herr Dr. Nüßler regt eine grundsätzliche Zustimmung des Ausschusses zur Vereinbarung an, um den Genehmigungsprozess nicht zu verlangsamen.

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Beschluss:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen über die  Wahrnehmung von Aufgaben nach dem RettG NRW für das Gebiet der Stadt Aachen mit Wirkung vom 21.10.2009 zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1932&TOLFDNR=30782&selfaction=print