24.03.2009 - 5 Bebauungsplan Nr. 915 – Seffenter Weg / Melaten...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Ratsfrau Dr. Wolf stellt folgende Fragen an Herrn Wiezorek:

1)       Hat das Baugesetzbuch Vorrang  gegenüber dem Landschaftsgesetz?

2)       Kann auch bei der baurechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsregelung der nicht durchführbare flächenäquivalente Kompensationsumfang durch die Zahlung von Geldleistungen substituiert werden?

3)       Ist bei dem Umfang der zukünftigen Bebauungsaktivitäten ein Defizit an Ausgleichsflächen zu befürchten und sollten evtl. die zu bebauenden Flächen reduziert werden?

 

Herr Wiezorek beantwort die Fragen:

Zu 1) Rechtliche Grundlage für die Ermittlung, Bewertung und Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft ist für beide Campusvorhaben das Baugesetzbuch (BauGB). Die Eingriffsregelung nach dem Landschaftsgesetz, die im Gegensatz zum BauGB eine 1:1-Kompensation ermöglicht, kann insoweit nicht zur Anwendung kommen.

Zu 2) Nach Bau GB sind den erforderlichen Eingriffen konkrete Kompensationsflächen verbindlich zuzuordnen. Ausdrücklich ist ein Ersatz für Flächenbereitstellung durch Geldzahlungen im Rahmen bauleitplanerischer Abwägung unzulässig.

 

Zu 3)Es ist kein Defizit zu befürchten. Ein vollständiger Ausgleich ist gewährleistet. Die Flächen dafür stehen zur Verfügung.

 

Herr Alt-Küppers fragt  Herrn Wieczorek wie man einen Ausgleich für wertvollen Boden schaffen kann.

Hr. Wiezorek erklärt, dass der Ausgleich nach Bau GB erfolgt.

Grundsätzlich ist Boden ist nicht vermehrbar. Es könnten evtl. Flächen entsiegelt werden oder die Bewirtschaftung eingeschränkt werden.

 

Ratsherr Corsten dankt für die Vorlage.

Es sollte nach außen transportiert werden, dass die zu Grunde liegenden Vorschriften für alle gelten.

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der o.g. Antrag gilt damit als behandelt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Die Verwaltungsvorlage wird einstimmig zur Kenntnis genommen

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Anlagen zur Vorlage

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