15.03.2005 - 5 Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung – KomWob 3...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Betker bedankt sich für seine Fraktion für den Bericht der Verwaltung und die Ausführungen in der Niederschrift.

 

Zu den Ausführungen betreffend Leerstandquote fragt Herr Betker nach, ob eine quartiersbezogene Auswertung der Leerstandsquote einen qualitativen Gewinn bringen würde, der sich zu recherchieren lohne.

 

Herr Körfer führt hierzu aus, dass eine auf Quartiere bezogene Leerstandsquote grundsätzlich durchaus relevante Anhaltspunkte geben würde für ggfls. notwendige Steuerungsmaßnahmen, zumal die Auswertung über die Zählerstände die einzig wirklich verfügbare Methode sei.

Allerdings sei im Zusammenhang mit dem Haushaltssicherungskonzept eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen, um auf die Frage eine qualifizierte und abschließende Antwort geben zu können. Wenn der Ausschuss darauf bestehen würde, werde die Verwaltung selbstverständlich mit der Stawag die Gespräche bezüglich der Möglichkeiten und Kosten einer quartiersbezogenen Leerstandsquotenermittlung aufnehmen.

 

Herr Norbert Plum bittet im Hinblick auf die Ausführungen der Verwaltung zur Öffentlichkeitsarbeit um Auskunft darüber, ob dies bisher nicht geschehen sei.

 

Herr Körfer entgegnet hierzu, dass in Zeiten eines Haushaltsplanes ohne Haushaltssicherungskonzept die Haushaltsmittel für Öffentlichkeitsarbeit in der Disposition der Verwaltung stehen würden. Nunmehr müssten, wie bekannt sei, in dem freiwilligen Bereich der Öffentlichkeitsarbeit die hierfür erforderlichen Mittel, insbesondere bei nicht alltäglichen Maßnahmen, durch entsprechende Beschlüsse der zuständigen Ratsausschüsse freigeben werden. Daher sei der Weg über ein vom Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschlossenes Konzept erforderlich.

 

Weiterhin bittet Herr Plum um Erläuterung des revolvierenden Fonds.

 

Herr Körfer weist auf das Beispiel der Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes NRW hin.

Das Landeswohnungsbauvermögen sei ausgegliedert und ausschließlich zur Förderung von Maßnahmen zugunsten der sozialen Wohnraumförderung zu verwenden. Durch beispielsweise die Gewährung zinsgünstiger Darlehen zur Förderung von Wohnungsbauinvestitionen würden jährlich Rückflüsse aus Zinsen und Tilgungen zur Verfügung stehen („Frischgeld“), die wieder für die Förderung neuer Wohnungen verwendet werden.

Die Refinanzierung könne grundsätzlich auch durch Verkaufserlöse erreicht werden.

Nach dem Haushaltsrecht sei dies jedoch nicht im Rahmen des Verwaltungs-/Vermögenshaushaltes abwickelbar, auch nicht im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Die tatsächliche Realisierbarkeit und Sinnhaftigkeit sei demzufolge zu gegebener Zeit intensiv zu untersuchen.

 

Alsdann nimmt der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss den ergänzenden Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.