15.03.2005 - 5 Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung – KomWob 3...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser : FB 64
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 15.03.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Betker bedankt sich für
seine Fraktion für den Bericht der Verwaltung und die Ausführungen in der
Niederschrift.
Zu den Ausführungen
betreffend Leerstandquote fragt Herr Betker nach, ob eine quartiersbezogene
Auswertung der Leerstandsquote einen qualitativen Gewinn bringen würde, der
sich zu recherchieren lohne.
Herr Körfer führt hierzu aus,
dass eine auf Quartiere bezogene Leerstandsquote grundsätzlich durchaus
relevante Anhaltspunkte geben würde für ggfls. notwendige Steuerungsmaßnahmen,
zumal die Auswertung über die Zählerstände die einzig wirklich verfügbare
Methode sei.
Allerdings sei im
Zusammenhang mit dem Haushaltssicherungskonzept eine detaillierte
Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen, um auf die Frage eine qualifizierte und
abschließende Antwort geben zu können. Wenn der Ausschuss darauf bestehen
würde, werde die Verwaltung selbstverständlich mit der Stawag die Gespräche bezüglich
der Möglichkeiten und Kosten einer quartiersbezogenen
Leerstandsquotenermittlung aufnehmen.
Herr Norbert Plum bittet im
Hinblick auf die Ausführungen der Verwaltung zur Öffentlichkeitsarbeit um
Auskunft darüber, ob dies bisher nicht geschehen sei.
Herr Körfer entgegnet hierzu,
dass in Zeiten eines Haushaltsplanes ohne Haushaltssicherungskonzept die
Haushaltsmittel für Öffentlichkeitsarbeit in der Disposition der Verwaltung
stehen würden. Nunmehr müssten, wie bekannt sei, in dem freiwilligen Bereich
der Öffentlichkeitsarbeit die hierfür erforderlichen Mittel, insbesondere bei
nicht alltäglichen Maßnahmen, durch entsprechende Beschlüsse der zuständigen
Ratsausschüsse freigeben werden. Daher sei der Weg über ein vom Wohnungs- und
Liegenschaftsausschuss beschlossenes Konzept erforderlich.
Weiterhin
bittet Herr Plum um Erläuterung des revolvierenden Fonds.
Herr
Körfer weist auf das Beispiel der Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes NRW
hin.
Das
Landeswohnungsbauvermögen sei ausgegliedert und ausschließlich zur Förderung
von Maßnahmen zugunsten der sozialen Wohnraumförderung zu verwenden. Durch
beispielsweise die Gewährung zinsgünstiger Darlehen zur Förderung von
Wohnungsbauinvestitionen würden jährlich Rückflüsse aus Zinsen und Tilgungen
zur Verfügung stehen („Frischgeld“), die wieder für die Förderung neuer
Wohnungen verwendet werden.
Die
Refinanzierung könne grundsätzlich auch durch Verkaufserlöse erreicht werden.
Nach
dem Haushaltsrecht sei dies jedoch nicht im Rahmen des Verwaltungs-/Vermögenshaushaltes
abwickelbar, auch nicht im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Die
tatsächliche Realisierbarkeit und Sinnhaftigkeit sei demzufolge zu gegebener
Zeit intensiv zu untersuchen.
Alsdann nimmt der Wohnungs-
und Liegenschaftsausschuss den ergänzenden Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.