29.04.2009 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Am Sitzungstage ist eine schriftliche Anfrage eingegangen. Dem in der Sitzung anwesenden Fragesteller teilt Bezirksvorsteher Corsten mit, dass seine Frage in der kommenden Sitzung mündlich beantwortet werde.

 

In der Sitzung werden im Übrigen keine mündlichen Fragen gestellt.

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