27.05.2009 - 11 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Bezirksvertreterin Schmitt-Promny äußert für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihre Verwunderung darüber, dass eine solche Entscheidung nur von Bezirksvorsteherin Efes und Bezirksvertreter Mattes unterschrieben worden sei. Bisher habe man solche Entscheidungen immer gemeinsam abgestimmt. Ihre Fraktion lege Wert darauf, dass dies zukünftig auch wieder so geschehe.

 

Herr Wery erläutert, dass es in diesem Fall eine besondere Dringlichkeit gegeben habe. Alle Fraktionen seien im Nachgang sofort informiert worden.

Herr Kriesel ergänzt, dass ein Grundstückskauf unmittelbar bevorgestanden habe. Die Stadt könne ihr Vorkaufsrecht aber nur dann ausüben, wenn ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst und eine Satzung über das Vorkaufsrecht beschlossen worden sei.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg genehmigt einstimmig die nachfolgende, von Bezirksvorsteherin Frau Efes und Herrn Mattes am 02.04.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Ab. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteherin und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg dem Planungsausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich - Krefelder Straße / Feldchen - und dem Rat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindliches Vorkaufsrechts gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

 

gez. Efes________________                                   gez._Mattes___________________

Bezirksvorsteherin                                                  Mitglied der Bezirksvertretung“

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1988&TOLFDNR=32371&selfaction=print