22.04.2009 - 7 Bebauungsplan Nr. 913 - Roder Weg -hier Bericht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Bezirksvertretung fasste folgenden Beschluss:

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan, die schriftlichen Festsetzungen und die Begründung gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ergänzen:

Für das Flurstück 1474 (Roder Weg 11) werden abweichende Festsetzungen getroffen. Einzelhandelsbetriebe mit den nachfolgend aufgeführten Sortimenten und den jeweils zugeordneten maximalen Verkaufsflächen sind zulässig: *4, Gemarkung Richterich, Flur 5, Flurstück 1474; Verkaufsfläche max. 400 m², Sortimente Kunstgegenstände, Bilder (WZ-Nr.52.48.2)

 

Außerdem empfiehlt sie dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Sie empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 913 - Roder Weg- 

gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Abstimmung: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1991&TOLFDNR=31716&selfaction=print