28.05.2009 - 7 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Herr Wiezorek berichtet, dass mit sofortiger Wirkung die Übertragung der sonderordnungsbehördliche Zuständigkeit zur Überwachung der Steinbrüche im Gebiet zwischen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Dorf (örtlich begrenzt auf die Betriebsflächen sowie das von diesen Betriebsflächen umschlossene Grundstück) auf den Kreis Aachen vollzogen wird. Das gilt sowohl für die Aufgaben der Unteren Landschaftsbehörde als auch die der Unteren Umweltschutzbehörde (i.e. Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Abgrabungsbehörde, Untere Wasserbehörde, Untere Bodenschutzbehörde).

 

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