02.09.2009 - 4 Wahlordnung zur Bildung des Integrationsrates d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Migrationsrat
- Datum:
- Mi., 02.09.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Schabram teilte mit, dass der Landtag NRW im Juni 2009 das Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden beschlossen und damit den § 27 der Gemeindeordnung NRW geändert hat.
Frau Schönwald von Fachbereich 01 Wahlamt berichtet über die neue Wahlordnung zur Bildung des Integrationsrates der Stadt Aachen und beantwortete die Fragen zur Vorbereitung und Durchführung der Integrationswahl.
Die neue Wahlordnung stützt sich im Wesentlichen auf die bisher gültige Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen.
Frau Schönwald erklärt, dass nun das verabschiedete Gesetz im Einzelnen folgende Änderungen vorsieht, wie :
Namensänderung, wie gesetzlich vorgeschrieben, in „Integrationsrat“.
Die Größe (21 Mitglieder) und die Anzahl der gewählten Migrantenverteter ( 14) sowie der vom Rat zu benennenden Ratsmitglieder (7) bleiben gleich.
Wahlberechtigt sind Ausländer und Deutsche, die diese Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor der Wahl erhalten haben. Diese Personen müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Wählbar sind nach den Regelungen der Gemeindeordnung alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen, allerdings müssen sie am Wahltag mindestens 18 Jahre (bisher 16 Jahre ) alt sein.
Beschlusss
Der Migrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Wahlordnung zur Bildung des Integrationsrates der Stadt Aachen zu beschließen.
Dies wurde bei einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen.
Der Migrationsrat nimmt die Ausführungen des Wahlamtes zur Kenntnis.
Dem Wunsch des Herrn Künzer, einen Integrationsausschuss zu bilden, widersprach Herr Özbay.
Er appelliert, der Vorlage zuzustimmen, weil der Integrationssausschuss nicht die gleichen Kompetenzen hätte wie die anderen Ratsausschüsse und erst beschlussfähig wäre, wenn die Mehrheit der Anwesenden Ratsmitglieder sind.
Beschlussfähigkeit bestände nur dann, wenn es sich bei der Mehrheit dieses Ausschusses um gleichzeitig gewählte Mitglieder des Stadtrates handeln würde.
Herr Özbay beantragt, die Mitgliederzahl im Migrationsrat von 21 auf 23 oder 27 zu erhöhen.
Die angedachte Erhöhung wurde nach einer Diskussion durch die Abstimmung: Dafür: 5 - Dagegen: 11
eindeutig abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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