03.12.2009 - 7 Bebauungsplan Nr. 915- Seffenter Weg / Melaten ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

(Frau Schlick erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.)

 

Herr Plum gibt zu Protokoll, dass im Falle der Befangenheit eines Ausschussmitglieds eine Vertretung nach seiner Auffassung nicht möglich sei.

 

Frau Ohlmann erläutert ausführlich die Ergebnisse der Abwägung, die Berücksichtigung der bisherigen Beschlusslage aus dem Planungsausschuss sowie die gegenüber dem offen gelegten Bebauungsplanentwurf vorgenommenen Änderungen.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Finkeldei, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen und dem Rat der Stadt den Satzungsbeschluss empfehlen werde. Die Campus-Projekte seien zentrale Projekte der Stadtentwicklung der nächsten Jahre, die sowohl für die Hochschule als auch für die Stadt von erheblicher Bedeutung seien. Der durchgeführte Wettbewerb habe eine sehr gute Lösung erbracht, deren Umsetzung von seiner Fraktion von Anfang an unterstützt worden sei, allerdings könne man auch den Unmut und die Proteste angesichts der Bebauung einer landwirtschaftlich wertvollen und landschaftlich sehr reizvollen Fläche verstehen. Dennoch bleibe die Tatsache, dass die Ausweisung dieser Fläche im Flächennutzungsplan eine Hochschulerweiterung an dieser Stelle schon seit Jahrzehnten vorsehe, eine Realisierung in der jetzt vorgesehenen Form biete auch für die Stadt Entwicklungschancen, die man nicht ungenutzt lassen könne. Die geplante Inanspruchnahme von Flächen sei im Verfahren bereits reduziert worden, man habe Mechanismen vorgesehen, die die städtebauliche und architektonische Qualität der Bebauung im weiteren Verfahren sichern sollten und unter diesen Vorgaben wolle man nun endgültig grünes Licht für den Campus Melaten geben.

 

Für die Fraktion der Grünen bedankt sich Herr Rau für die hervorragende Arbeit der Verwaltung, die in eine sehr kontrovers diskutierten Verfahren alle Eingaben sehr ernsthaft und sorgfältig abgearbeitet und eine saubere Abwägung vorgelegt. Auch der Investor habe Bereitschaft zu innovativen Lösungsansätzen und in einigen Punkten auch Entgegenkommen gezeigt. Für die Fraktion der Grünen bleibe jedoch das große Problem der Zerschneidung des Rabentals. Man habe alle denkbaren Alternativen prüfen lassen, letztlich habe man jedoch einsehen müssen, dass eine Einwirkung auf das Rabental sich nicht vermeiden lasse, wenn man denn der Auffassung sei, dass das Campus-Projekt zukunftsträchtig und an dieser Stelle richtig sei. Auch seine Fraktion werde daher dem Beschlussentwurf der Verwaltung zustimmen, allerdings wolle man alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Belastung des Rabentals möglichst gering zu halten. Daher beantrage man als zusätzliche Änderung eine Reduzierung der überbaubaren Fläche des im Südwesten des Plangebietes gelegenen Clusters um einen Gebäuderiegel, um so zumindest das angrenzende Wäldchen zu erhalten.

 

Für die Fraktion der Linken gibt Herr Müller zu bedenken, dass man mit der jetzt anstehenden Entscheidung die Situation für den Bereich Melaten auf Jahrzehnte festschreibe. Seine Fraktion sei zwar grundsätzlich bereit, das Projekt Campus Melaten mit zu tragen, eine solch komplexe Entscheidung könne guten Gewissens allerdings nur getroffen werden, wenn alle relevanten Fakten auf dem Tisch lägen. Zweifelsohne sei bereits viel Arbeit in das Verfahren investiert worden, dennoch zeige auch die heutige Diskussion, dass noch nicht alle Fragen restlos geklärt seien. Insbesondere die Konsequenzen der vorgesehenen Erschließung für das AMICA-Institut, das immerhin auch 50 Arbeitsplätze biete, seien völlig unklar. Wenn schon keine andere Trassenführung möglich sei, so müsse doch zumindest nochmals geprüft werden, ob nicht die südliche Anbindung LKW-frei gehalten werden könnte. Zudem lägen die Ergebnisse der Untersuchungen, mit denen Erkenntnisse über die zu erwartenden Erschütterungen gewonnen werden sollten, noch nicht vor. Unter den gegebenen Umständen halte man daher eine Entscheidung in der heutigen Sitzung nicht für vertretbar und beantrage daher eine Vertagung; weiterhin wolle man die Verwaltung mit der Überarbeitung folgender Details beauftragen:

-Neuplanung des südlichen Campus-Boulevards ohne Berührung des Rabentals auf der Grundlage der Variante 3 bzw. einer weiter nördlich verlaufenden Route unter Nutzung der               vorhandenen Durchfahrt des Physik-Gebäudes.

-Führung des LKW-Verkehrs ausschließlich über den nördlichen Anschluss des Boulevards

-Feste Einplanung und komplette Freihaltung einer eigenen Stadtbahn-Trasse

-Erstellung eines verbindlichen Gestaltungshandbuchs für die zu errichtenden Gebäude.

 

Für die SPD-Fraktion legt Herr Plum dar, dass man nach intensiver Befassung mit dem Projekt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung heute zustimmen und dem Rat den Satzungsbeschluss empfehlen werde. Man habe bereits - auch in Zusammenarbeit mit der Hochschule und dem BLB – einiges getan, um das Projekt insgesamt verträglicher zu gestalten. So seien bereits verkehrliche Maßnahmen beschlossen worden, um die Anwohner auf der Hörn vor Belastungen zu schützen, das geplante Hochhaus sei in der Höhe reduziert und die Trassenführung der Erschließung sei gegenüber dem Wettbewerbsergebnis verändert worden. Was den Schutz des Rabentals angehe, seien alle möglichen Alternativen untersucht und geprüft worden, letztlich müsse man sich der Einschätzung der Verwaltung anschließen, wonach eine andere Trassenführung nicht möglich sei. Dem Antrag der Grünen zur Reduzierung eines Clusters könne man nur zustimmen, wenn nicht die Notwendigkeit einer Mindestgröße der Cluster bestehe, insofern bitte man die Verwaltung dies zunächst mit dem BLB abzuklären.

 

Für die FDP-Fraktion kündigt auch Herr Helg Zustimmung zum Beschlussentwurf der Verwaltung an. Das Campus-Melaten-Projekt sei einer der entscheidenden Baustein, um Aachen zukunftsfähig zu machen, die hier entstehenden Arbeitsplätze würden dringend benötigt. Eine weitere Verzögerung wolle man vermeiden, da ein Satzungsbeschluss noch in diesem Jahr auch für die Vermarktung der Cluster wichtig und hilfreich sein werde. Was die verkehrliche Anbindung angehe, halte man die Aussagen des Verkehrsgutachters für absolut nachvollziehbar: Beide Anbindungen würden benötigt, eine für das Rabental schonendere Alternative könne man nicht erkennen. Nach Abwägung aller Belange sehe man daher keinen Grund, eine Entscheidung weiter aufzuschieben.

 

Zur rechtlichen Situation hinsichtlich des AMICA-Institutes stellt Herr Kriesel klar, dass die Ausweisung des Bereiches als Hochschulerweiterungsgebiet bereits zum Zeitpunkt der Ansiedlung des Instituts bestand. Das Institut hätte also jederzeit damit rechnen müssen, dass es zu Bautätigkeit und weiterer Bebauung in der näheren Umgebung kommen könnte, unter Hinweis auf besonders empfindliche Nutzung könne nun nicht jede weitere Entwicklung verhindert werden. Einen Anspruch auf den Erhalt der heutigen Situation oder auf Entschädigung gegenüber der Stadt bestehe jedenfalls nicht.

 

Herr Baal stellt zunächst den Beschlussantrag der Fraktion Die Linke auf Vertagung und Überarbeitung der Planung zur Abstimmung.

 

Dieser Antrag wird mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion die Linke abgelehnt.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern bzw. zu ergänzen:

-Unter 1. Art der baulichen Nutzung:

-Festsetzung des Gebietszwecks

“Das Sondergebiet Hochschule und Institute für Forschung und Entwicklung dient der Unterbringung von Hochschuleinrichtungen und Einrichtungen der Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben im Bereich For­schung und Entwicklung, die nachweislich mit Hochschulen kooperieren.”

-zulässige und ausnahmsweise zulässige Nutzungen:

-Büro- und Verwaltungsgebäude werden aus dem Katalog der zulässigen Nutzungen in den Sondergebieten mit der Bezeichnung SO 1 bis SO 5 gestrichen.

-Schank- und Speisewirtschaften werden in den Sondergebieten mit der Be­zeichnung SO 3 bis SO 5 nicht mehr als zulässige, sondern als ausnahmsweise zulässige Nutzung festgesetzt.

-Beherbergungsbetriebe werden in den Sondergebieten mit der Bezeichnung SO 4 nicht mehr als zulässige, sondern als ausnahmsweise zulässige Nutzung festgesetzt.

-Dienstwohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal, die dem Plangebiet zugeordnet sind, werden in den Sondergebieten mit der Bezeichnung SO 1 bis SO 5 als ausnahmsweise zulässige Nutzungen festgesetzt.

-Die Festsetzungen zu den ausnahmsweise zulässigen Einzelhandelsbetrieben in den Sondergebieten SO 3 bis SO 5 werden durch das Wort “jeweils” ergänzt.

-Vergnügungsstätten sind im gesamten Sondergebiet unzulässig.”

-Unter 3. Überbaubare Flächen innerhalb der Sondergebiete mit der Bezeichnung SO 2 und 3:

-Entsprechend der geänderten Festsetzung im Rechtsplan werden die Schriftlichen Festsetzungen angepasst:

-“An den Baulinien ist ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäuden oder Gebäudeteilen unzulässig. Ein Zurücktreten der Gebäude von den mit - A - gekennzeichneten Bau­linien ist auf maximal 30 % der Länge dieser Baulinie und bis zu einer Tiefe von 5 m zulässig.

-Unter 6. Örtliche Bauvorschriften:

-Unter Punkt 6.1.7 wird der 2. Absatz zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Digitalbildanlagen gestrichen.

-Die Festsetzungen werden ergänzt um den Punkt 6.3 Einfriedungen:

“Einfriedungen in Form von Zäunen sind innerhalb der Sondergebiete mit der Bezeichnung SO 1 bis SO 6 unzulässig.”

-Unter 9. Flächen zur Anpflanzung:

-Die Festsetzungen zu den Öffentlichen Grünflächen wurden gestrichen.

-Entsprechend werden auch die sieben Artenlisten für die Öffentlichen Grünflächen gestrichen.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Rechtsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-Die Flächen für die Abwasserbeseitigung östlich der Haupterschließungsstraße werden um 3 m verbreitert.

-In den Sondergebieten mit der Bezeichnung SO 3 und SO 4 werden (mit Ausnahme des nördlichen Sondergebietes mit der Bezeichnung SO 3) die Festsetzungen der Gebäudehöhe an die dem Rechtsplan zugrunde liegende Straßenplanung angepasst.

-Entlang der Öffentlichen Verkehrsflächen wird die Festsetzung “Baugrenze” durch die Festsetzung “Baulinie mit der Bezeichnung A” ersetzt.

-Die Einschränkung der Zulässigkeit von Werbeanlagen wird aus Umweltgründen ausgedehnt auf das südöstliche Sondergebiet mit der Bezeichnung SO 2.

Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Des Weiteren empfiehlt er dem Rat, die Änderung Nr. 108 des Flächennutzungsplanes 1980 zu beschließen.

 

 

 

 

Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, bis zur Ratssitzung eine Reduzierung der überbaubaren Fläche des im Südwesten des Plangebietes gelegenen Clusters um einen Gebäuderiegel vorzunehmen und zur Ratssitzung die entsprechende vereinfachte Änderung vorzubereiten.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Grüne

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2048&TOLFDNR=34947&selfaction=print