10.12.2009 - 12 Bildung eines Koordinierungskreises Jugendhilfe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ergänzend zur Vorlage erläutert Frau Münich die spezielle Thematik der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule an den Beispielen Schulsozialarbeit, offene Ganztagsschule und Schulabstinenz. Gemeinsam ist hier der Wunsch nach Unterstützung des Kindes verbunden mit dem Wunsch über Steuerungsmöglichkeiten auf anderer Ebene die Form des Zusammenarbeitens besser zu steuern. Sie betont die Wichtigkeit der Einbindung der Schulaufsicht.

 

Hier fordern Herr Georgiadis und Herr Asik, den Migrationsrat bzw. die Stadtschulpflegschaft einzubinden.

 

Frau Griepentrog bittet, in den Beschluss aufzunehmen, dass der Koordinierungskreis Jugendhilfe und Schule zunächst probeweise für ein oder zwei Jahre eingerichtet werden soll. Hierdurch kann die Arbeitsfähigkeit des Koordinationskreises festgestellt werden.

 

Herr Künzer begrüßt die Einrichtung des Koordinierungskreises, da die Städteregion Bildungsregion Nr. 1 werden will, müsse sich die Stadt Aachen bemühen, Bildungstadt Nr. 1 zu werden. Hier werde in gemeinsamen Sitzungen von Schulausschuss und Kinder- und Jugendausschuss gute Arbeit geleistet, die Ausschüsse sind jedoch insgesamt zu groß für ein Arbeitsgremium. Durch die Bildung des Koordinationskreises kann ein arbeitsfähiges Gremium geschaffen werden, welches innerhalb der kommunalen Bildungslandschaft zu inhaltlicher Steuerung fähig ist.

 

Herr Greuel erläutert die Zuständigkeiten und personellen Ressourcen der Schulaufsicht der StädteRegion Aachen und teilt mit, dass es sich beim Koordinierungskreis um eine unterstützenswerte Angelegenheit handele, eine Anwesenheit aller drei Schulräte bei den Sitzungen kann jedoch nicht gewährleistet werden. Man werde sich jedoch bemühen, mit mindestens einem Vertreter an den Sitzungen teilzunehmen.

 

Frau Münich und Herr Rombey erläutern, bei dem Koordinierungskreis handelt es sich um ein politisches Vorbereitungsgremium. Eine Einbindung aller beratenden Mitglieder aus Kinder- und Jugendausschuss und Schulausschuss ist nicht opportun, da der Koordinierungskreis dann nicht mehr arbeitsfähig ist. Hier soll Vorarbeit erfolgen, die betreffenden Angelegenheiten werden in den Fachausschüssen beschlossen werden.

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Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung einstimmig zustimmend zu Kenntnis. Er beschließt –vorbehaltlich der Zustimmung des KJA– die Bildung eines „Koordinierungskreises Jugendhilfe und Schule“ erprobungsweise für die Dauer von zwei Jahren.

Als Vertreter/-innen des Schulausschusses in diesem Gremium werden folgende Ausschussmitglieder benannt:

Ratsfrau Griepentrog,

Ratsherr Steins

Ratsherr Dopatka

Ratsfrau Opitz

Herr Biesing.

 

Eine Entsendung je eines Mitgliedes des Migrationsrates und der Stadtschulpflegschaft in den Koordinierungskreis wird mehrheitlich bei drei Nein-Stimmen abgelehnt.

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