08.12.2009 - 4 Einführung und Verpflichtung der sachkundigen B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 08.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:01
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Gemäß § 58 Absatz 3 GO NW und § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse sind die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger bei ihrem Amtsantritt vom Ausschussvorsitzenden einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Die neuen sachkundigen
Bürgerinnen und Bürger im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
haben die vorgeschriebene
Verpflichtung mit folgender Formel bekundet:
“Ich verpflichte mich, dass
ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz,
die Verfassung des Landes und die Gesetze achten und meine Pflichten zum Wohle
der Gemeinde erfüllen werde.”