08.12.2009 - 4 Einführung und Verpflichtung der sachkundigen B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Gemäß § 58 Absatz 3 GO NW und § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse sind die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger bei ihrem Amtsantritt vom Ausschussvorsitzenden einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Die neuen sachkundigen Bürgerinnen und Bürger im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss

haben die vorgeschriebene Verpflichtung mit folgender Formel bekundet:

 

“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze achten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.”