08.12.2009 - 10 V. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Stadt Aach...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zur Vorlage führt der stellvertretende Betriebsleiter, Herr Maier ergänzend aus, dass es sich bei der anstehenden Satzungsänderung ausschließlich um eine gesetzlich gebotene Anpassung an die mit dem Ziel der Beförderung und Stärkung der Niederlassungsfreiheit und des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs handele.

Dazu gehöre auch die über das Verwaltungsverfahrensgesetz NW zu schaffende „einheitliche Stelle“ zur Regelung der Verwaltungsverfahren.

Diese einheitliche Stelle sei zwar für den Bereich der Städteregion Aachen und des Kreises Düren noch nicht festgelegt.

Damit sei aber in  Kürze zu rechnen.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den V. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Stadt Aachen vom 12.03.1997 zu beschließen.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2058&TOLFDNR=35398&selfaction=print