07.12.2005 - 3 Etatberatungen für den Haushalt 2006 bzw. das I...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Die Haushaltsstellen mit der Gruppierung 65304 ( Bekanntmachungen und Inserate ) und 66104 ( Beiträge zu Verbänden und Vereinen ) des ehemaligen Sammelnachweises 04, die Unterabschnitte 02200 ( Personal und Organisation ), 02300 ( Rechts- und Versicherungsamt ), 02500 ( Gleichstellungsbüro ), 02700 ( Bezirksämter ), 05000 ( Personenstandswesen ), 05100 ( Statistik ), 05200 ( Wahlen ), 06000 ( Gebäudemanagement ), 06300 ( Gemeinsame kommunale Datenverarbeitungszentrale ), 06400 ( Technikunterstützte Informationsverarbeitung ), 08000 ( Personalrat ), 08100 ( Soziale Einrichtungen für Verwaltungsangehörige ), 08200 ( Sonstige Einrichtungen für Verwaltungsangehörige ), 11000 ( Ordnungsamt ) und der Sammelnachweis 01 ( Personalausgaben ) des Haushaltsplanentwurfes wurden mit den von der Kämmerei im Vorfeld vorgelegten Änderungen einstimmig beschlossen.

 

Die Unterabschnitte 02700 ( Bezirksämter ), 06000 ( Gebäudemanagement ), 06400 ( Technikunterstützte Informationsverarbeitung ), 11000 ( Ordnungsamt ) des Investitionsprogrammes wurden mit den von der Kämmerei im Vorfeld vorgelegten Änderungen einstimmig beschlossen.

 

Frau Verheyen stellt die Frage zu der Haushaltsstelle 1.02500.71800.2 ( Zuschuss an Regionalstelle “Frau und Beruf” ), wovon die Regionalstelle Frau und Beruf finanziert werden soll, wenn die Haushaltsmittel gestrichen werden.

Herr Lindgens macht darauf aufmerksam, dass die Finanzierung der Regionalstelle Frau und Beruf zur Zeit in der Schwebe ist, da die Landesregierung die Fördermittel um voraussichtlich 20 % kürzen wird und daher die Zukunft der Regionalstelle Frau und Beruf derzeit ungewiß ist. Die Verwaltung schlägt aufgrund dessen die Einsparung dieses Haushaltsansatzes vor; sollte jedoch die Regionalstelle Frau und Beruf weitergeführt werden, wird diese durch eine geringere Personalkostenerstattung seitens der Regionalstelle an die Stadt für die dort eingesetzte städtische Kraft mitfinanziert.

Frau Verheyen weist darauf hin, dass sie diese Vorgehensweise nicht gutheißen kann.

Herr Schabram merkt an, dass die Landesregierung dies verursacht, da die Fördermittel um mindestens 20 % gekürzt werden. Er macht jedoch klar, dass wenn die Landesregierung die Regionalstelle Frau und Beruf weiter finanziert auch die Stadt Aachen ihren Anteil weiter aufbringen wird, indem die Entlastung im Sammelnachweis 1 sich dann durch eine geringere Personalkostenerstattung reduziert.

Frau Weinkauf führt aus, dass durch die Streichung dieses Haushaltsansatzes für die Regionalstelle Frau und Beruf andere freiwillige Leistungen finanziert werden können.

Herr Lindgens erläutert, dass solange die Entscheidung über die Finanzierung der Regionalstelle Frau und Beruf durch die Landesregierung nicht geklärt ist, dies die beste Alternative ist. Weiterhin erklärt er, dass die Stadt Aachen die Regionalstelle Frau und Beruf über die Reduzierung der Personalkostenerstattung weiterhin finanzieren wird und eine Personalgestellung weiterhin erfolgt. Er sieht den Haushaltsgrundsatz der Klarheit und Wahrheit hier nicht verletzt.

 

Herr Schabram kritisiert zum Sammelnachweis 01 ( Personalausgaben ), dass der Haushaltsansatz für 2006 nicht wesentlich höher ist als für 2005, obwohl die tatsächlichen Ausgaben immer wesentlich darüber liegen.

Herr Lindgens begründet, dass der vorherige Kämmerer Witt den Haushaltsansatz für den Sammelnachweis 1 gekürzt hat. Er schließt sich der Aussage von Herrn Schabram an, dass die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten und Pensionären mit diesem Haushaltsansatz nicht finanzierbar sind und daher hierfür Nachträge werden erfolgen müssen. Außerdem erläutert Herr Lindgens, dass die Verlagerung der Betriebsführung für die Kanäle den Sammelnachweis 1 nicht entlastet, da es sich um einen Gebührenhaushalt handelt.

 

Frau Weinkauf weist zum Unterabschnitt 02700 ( Bezirksämter ) darauf hin, dass die Veränderungen aus den Etatberatungen der Bezirksvertretungssitzungen noch nicht vorliegen, diese müssen dann im Finanzausschuss beschlossen werden.

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Beschluss:

 

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Anlagen zur Vorlage

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