09.12.2009 - 8 Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstelle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren beschließt für die Dauer ihrer Wahlzeit

 

a)  als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG

 

     -    den Vorsitzenden der Bezirksvertretung, Herrn Corsten, und für den Verhinderungsfall seinen Vertreter, Herrn Ludwigs

 

b)  als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG

 

     1.  Herrn Starmanns

          (Stellvertreter Herr Kogel)

 

     2.  Herrn Schütze

          (Stellvertreterin Frau Hoffmann)

 

     3.  Herrn Sinning

          (Stellvertreterin Frau Becker)

 

     für die jeweilige erweiterte Schulkonferenz zu benennen.

 

Diese Regelung gilt auch im Falle der Besetzung der stellvertretenden Schulleitung.

 

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