02.12.2009 - 13 Schutzhütte Herzogweg / SchlangenwegAntrag der ...

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Beratung

Die Beratung dieses TOP wird einstimmig vorgezogen.

Herr Ratajczyk erläutert, dass die Landschaftsbehörde den Antrag geprüft habe und zu dem Ergebnis

gekommen sei, dass für den Bau einer Schutzhütte mit einer Größe von max. 4 x 3 m, einer offenen Seite und ohne äußere Werbeanlagen eine landschaftsrechtliche Befreiung erteilen werden könne.

 

Bezirksvertreter Sittardt dankt für die SPD-Fraktion der Verwaltung für die Überprüfung und führt aus, dass eine Hütte in der genannten Art und Weise genüge.

 

Bezirksvertreter Gilson fragt für die CDU-Fraktion an, was der Bau einer solchen Schutzhütte kosten würde.

 

Herr Ratajczyk antwortet, dass die Umweltverwaltung nur für die Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung zuständig sei. Man könne aber sicher die Kosten für eine solche Maßnahme bei Forstamt erfragen, das selber schon mehrfach solche Schutzhütten errichtet habe.

 

Bezirksvertreter Meier erklärt für die FDP, dass die Stadt diese Maßnahme finanzieren solle, da es hier um den Schutz des Bürgers gehe.

 

Bezirksvertreter Hilfrich weist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass in diesem Fall schon eine Kosten-Nutzen-Rechnung vorgenommen werden solle.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beauftragt einstimmig die Verwaltung, die Kosten für den Aufbau einer derartigen Schutzhütte zu ermitteln und der Bezirksvertretung vorzustellen.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2074&TOLFDNR=35078&selfaction=print