09.12.2009 - 4 Forstwirtschaftsplan 2010

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

Bezirksvorsteher Henn begrüßt Herrn Odrost vom Fachbereich Umwelt zur heutigen Sitzung.

 

 

Herr Liebenhoff von der CDU-BF ist erfreut über den guten Zustand des Brander Waldes und das

vorhandene FFH-Gebiet, das in die Planungen mit einbezogen wird und bedankt sich bei Herrn Odrost und den Kollegen des Forstamtes für ihre Arbeit. Er möchte wissen, warum der in der Vorlage festgehaltene abgeglichene Hiebssatz wesentlich größer ist als der geplante und warum bei Fällungen nicht sofort eine Ersatzpflanzung vorgenommen wird. Er gibt zu bedenken, dass beim Fällen der Fichten unter Einsatz des Harvester nebst Anhänger die Verdichtung des Bodens leiden könnte. Einige Wege sind deshalb schon verbreitert worden. Auf dem Katzensteinweg sind an der Stelle, wo seinerzeit die Kiefern gefällt worden sind, vermehrt Ölspuren auf den Wegen vorzufinden; außerdem befindet sich der Katzensteinweg in Richtung Stolberg in einem schlechten Zustand. An dem Parkplatz in Richtung Haumühle fehlt ein Schild „Naturschutzgebiet“. Er beschwert sich über die Hundehalter, die ihre Hunde frei im Wald herum laufen lassen,  ebenso stören ihn die Hinterlassenschaften der Pferde im Wald. Er bittet deshalb um Aufstellung von Verbotsschildern. Weiterhin bittet er um Kontaktaufnahme mit dem Inhaber des Reiterhofes, der auf der Wiese Richtung Inde ansässig ist. Sollte es sich dabei um Naturschutzgebiet handeln, so darf pro Hektar nur 1,6 Stück Großvieh gehalten werden und der Reiterhof ist somit unzulässig.

 

Herr Odrost nimmt Bezug auf die Vorlage und teilt zu den Fragen von Herrn Liebenhoff mit,

dass das Reiten im Brander Wald grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt ist. Es handelt sich überwiegend um Pferde eines bekannten Reiterhofes. Diesbezügliche Gespräche wurden mit dem Inhaber bereits geführt und eine Unterschriftsliste wird z.Zt. gefertigt. Zur Zeit wird überlegt,  weitere Wege als Reitwege auszuweisen. Die Hinterlassenschaften der Pferde - und da stimmt er Herrn Liebenhoff zu - sind unschön. Hunde dürfen unangeleint im Brander Wald auf den ausgewiesenen Wegen ausgeführt werden; allerdings sind sie außerhalb diese Wege anzuleinen. Zum Baumbestand erklärt Herr Odrost, dass Kiefereinschlag erfolgte. Das Forstamt ist ein FSC-zertifizierter Betrieb und beschäftigt sich auch mit Maschinen und Biomüll. Die Wege sind nicht verbreitert worden. Eine konsequente Instandhaltung der Wege mit sog. Nachlaufrädern stellt die rasche Wasserableitung vom Wegekörper und den notwendigen Abfluss der Niederschläge aus dem Graben sicher. Es trifft zu, dass im Stadtgebiet Aachen und in Brand mit sog. Harvestern gearbeitet wird, die die Holzstämme aufstapeln, messen und ausstempeln. Diese Arbeiten werden wegen der hohen Kosten nicht mit Pferden verrichtet. In dieser Woche sind für die gefällten Kiefern und Fichten  5.500 Ersatzpflanzungen in Form von Buchen vorgenommen worden, so dass der Buchenwald hierdurch optimiert wurde.

 

Bezirksvorsteher Henn bedankt sich bei Herrn Odrost für seinen Vortrag und möchte wissen, ob es keinen Unterschied  zwischen einem Wald der unter Naturschutz steht und normalem Wald gibt.

 

Herr Odrost antwortet Herrn Henn, dass es sehr wohl Unterschiede gibt und erklärt diese.

 

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Beschluss (einstimmig):

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.

 

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