08.12.2009 - 4 Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl des Oberbürg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Wahlprüfungsausschuss
- Datum:
- Di., 08.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Der Vorsitzende berichtete:
Gegen das festgestellte Wahlergebnis der Ratswahl sind bis zum 23.10.2009 (Ablauf der Einspruchsfrist) 5 Einsprüche fristgerecht eingegangen.
Gegen das Wahlergebnis der Oberbürgermeisterwahl sowie der Wahl der Bezirksvertretungen wurden keine Einsprüche erhoben.
Von den Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl des Rates der Stadt Aachen beziehen sich vier auf die Sitzverteilung im Rat und ein Einspruch bezieht sich auf die Plakatierung vor einem Wahlgebäude (Schule Barbarastr. 3).
Zu den Einsprüchen liegen Stellungnahmen des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (Sitzverteilung) und vom Fachbereich Recht und Versicherung (Plakatierung) vor.
Die
Stellungnahmen sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Von mehreren Ausschussmitgliedern wird vorgetragen, dass die gesetzliche Regelung zur Sitzverteilung ihrer Auffassung nach nicht völlig eindeutig sei, aber man wegen der geltenden Bestimmungen dem Verwaltungsvorschlag, die betreffenden Einsprüche zurückzuweisen, folgen würde.
Der Einspruch gegen die Plakatierung vor dem Wahlgebäude Barbarastraße 3 wurde kurz erörtert. Auch hier würde dem Verwaltungsvorschlag, den Einspruch zurückzuweisen, gefolgt.
Sodann fasste der Ausschuss einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Einsprüche der Herren Reimann, Licitra, Bahr, Dr. Kliege und Schnitzler zurückzuweisen.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen ferner, die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen, die Wahl des Rates der Stadt Aachen und die Wahl der Bezirksvertretungen der Aachener Stadtbezirke vom 30.08.2009 gem. § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) mit dem vom Wahlausschuss am 11.09.2009 festgestellten und am 23.09.2009 amtlich bekannt gemachten Ergebnis für gültig zu erklären.