08.12.2009 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Wahlprüfungsausschuss
- Datum:
- Di., 08.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Beratung
Herr Gerhard Bahr richtet an die Verwaltung (Herr Riese) die Frage, wie sie die Sitzverteilung für den Rat bewerte, weil die Wählergruppe E.L.A. bei der notwendigen zweiten Sitzberechnung nicht berücksichtigt worden sei; dies besonders, nachdem der Verfassungsgerichtshof NRW die gesetzliche Regelung des § 33 Abs. 3 (alt) Kommunalwahlgesetz, dass nach der Sitzberechnung Parteien oder Wählergruppen bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt werden, die nicht mindestens eine Zahl von 1,0 für einen einzigen Sitz erreichen, für verfassungswidrig erklärt hat.
Herr Riese antwortet, dass er die Berechnung zur Sitzverteilung nach den gesetzlichen Vorschriften für richtig hält und sich der Stellungnahme des Innenministeriums NRW anschließe.
Im Übrigen würde eine schriftliche Antwort erfolgen.