14.01.2010 - 8 Bebauungsplan Nr. 511 für den Planbereich im St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Rau weist darauf hin, dass mit Aufhebung des Bebauungsplanes auch das Grundstück neben dem Heißbergfriedhof zukünftig nach § 34 BauGB beurteilt werde. Man bitte darum, den Ausschuss frühzeitig zu informieren, sobald sich dort eine Entwicklung abzeichne.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass  auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB verzichtet werden kann.

Er beschließt für den Bebauungsplan Nr. 511 - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen den Straßen Mühlental, An der Ellermühle, Malmedyer Straße und An der Kulprie die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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