13.01.2010 - 9 Aufhebung von rechtsfehlerhaften Durchführungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne Aussprache.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung der rechtsfehlerhaften Durchführungspläne im Stadtbezirk Aachen-Mitte zur Kenntnis.

Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss für die Durchführungspläne

 

-         Nr. 387 - Ritter-Chorusstraße, Katschhof, Domhof und Jahannes-Paul-II.-Straße

-         Nr. 389 - Holzgraben, Büchel, Peterstraße und Ursulinerstraße

-         Nr. 395 - Reumontstraße, Südstraße und Mozartstraße

-         Nr. 406 - Peterstraße, Büchel, Dahmengraben, Bädersteig und Komphausbadstraße

-         Nr. 407 - Hirschgraben, Pontdriesch und Bergdriesch

-         Nr. 408 - Seilgraben, Bergdriesch, Rochusstraße und Martinstraße

-         Nr. 409 - Seilgraben, zwischen Minoritenstraße und Neupforte

-         Nr. 413 - Wallstraße/Ecke Theaterstraße

-         Nr. 418 - Templergraben/Ecke Königstraße

-         Nr. 422 - Wüllnerstraße, Marienbongard, Pontstraße und Templergraben

 

die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2088&TOLFDNR=35781&selfaction=print