03.03.2010 - 15 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu waren zur Sitzung Tischvorlagen von der Verwaltung und von der Fraktion Die Linke verteilt worden.)

 

Der Oberbürgermeister verweist auf den Nachtrag auf S. 151 unter Berücksichtigung der Änderungen in § 26 Abs. 1 und 13 der Geschäftsordnung für den Rat.

Alsdann erkundigt er sich nach weiteren Änderungsanträgen.

 

Ratsherr Plum bringt für die SPD-Fraktion weitere Änderungsanträge ein.

Zunächst werde gewünscht, § 6 der Geschäftsordnung für den Rat durch einen fünften Absatz zu ergänzen, der die Live-Übertragung der Sitzungen des Rates mit Ton und ohne Bild auf der Homepage der Stadt Aachen als Podcast zum Inhalt haben soll.

Die Stadt Aachen sei eine Stadt der Forschung, die u. a. eine Wissenschaftsachse plane. Eine entsprechende Einführung stehe der Stadt daher gut an.

Darüber hinaus bitte man um die Begründung für die Streichung des § 11 Abs. 3, nach dem „jede Einwohnerin und jeder Einwohner zu einem Thema eine Frage stellen“ könne, „die nicht bereits einen Beratungsgegenstand der Tagesordnung“ betreffe. Hier stelle man sich die Frage, ob die Streichung nicht gegen geltendes Recht verstoße.

Schließlich stelle die Fraktion den Antrag, § 13 Abs. 3 ersatzlos zu streichen, nach dem Anfragen im Zuständigkeitsbereich eines Ausschusses zunächst dort einzureichen seien. Anfragen von Ratsmitgliedern würden hierdurch ad absurdum geführt, weil sie an die entsprechenden Ausschüsse verwiesen werden könnten. Ferner werde man so nur über Beratungen in den Ausschüssen informiert, denen man selbst angehöre.

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, betrachtet die Abschaffung der Bürgerfragestunde in den Ausschüssen als erhebliche Verschlechterung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die statt dessen auf den neu geschaffenen Ausschuss „Bürgerforum“ ausweichen sollen.

Dessen Mitglieder verfügten, im Gegensatz zu denen in Fachausschüssen, nicht zwingend über die Kenntnisse, die zur Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich seien.

Es sei für ihn daher nicht nachvollziehbar, dass die SPD-Fraktion nun beantrage, auch die Bürgerfragestunde in den Sitzungen des Rates der Stadt abzuschaffen. Hierbei handele es sich um die letzte Eingriffsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger.

Hinsichtlich der Änderungsanträge schließe er sich dem Antrag der SPD-Fraktion an, § 13 Abs. 3 streichen zu wollen. Zum einen seien im Rat zu beschließende Sachverhalte zuvor Inhalte in den Ausschusssitzungen gewesen. Zum anderen sei es dem Rat der Stadt nicht zu verwehren, die in seinem Interesse liegenden Themen entsprechend zu beraten und zu beschließen.

Ferner spricht er sich gegen die Streichung des § 6 Abs. 4 aus, nach dem die Tagesordnung für Besucherinnen und Besucher in angemessener Anzahl bereitgehalten werden müsse. Diese Vorschrift diene der Information der Zuhörerinnen und Zuhörer, die u. U. nicht in der Lage seien, moderne Medien wie das Internet, zu nutzen. Deshalb sei diese Regelung als Abs. 5 in § 7 einzubringen.

§ 6 Abs. 2 sei missverständlich formuliert. Hier könne angenommen werden, dass ein Auskunftsersuchen von einem entsprechenden Ratsbeschluss getragen werden müsse. Daher werde hier eine Umformulierung beantragt.

Des Weiteren sei die Formulierung in § 5 Abs. 4 durch den Begriff „Gruppen“ zu ersetzen. Zwar seien diese derzeit nicht im Rat vertreten, hätten aber das gleiche Recht auf eine ungehinderte Information wie die Fraktionen. Diese Chancengleichheit müsse, gerade im Hinblick auf die geänderte Gemeindeordnung, gewährleistet sein.

Hinsichtlich der geplanten Streichung des § 21 sei Vorschlag der Fraktion, von einem Wortprotokoll in Schriftform abzusehen und stattdessen die Tonträger aus den Sitzungen des Rates der Stadt den Fraktionen als Audio-Datei zur Verfügung zu stellen.

So seien, bei einer gleichzeitigen Entlastung der Verwaltung, die Ausführungen der Ratsmitglieder in wortwörtlicher Form weiterhin nachvollziehbar.

 

Ratsherr Baal erklärt als Vorsitzender der CDU-Fraktion, dass diese der Änderung des § 26 Abs. 1 zustimme.

Bei der von der SPD-Fraktion beantragten Änderung des § 6 Abs. 5 sehe man das Problem der zeitlichen Umsetzbarkeit. Es solle jedoch ihr überlassen bleiben, ob sie den Antrag zurückziehe und erneut stelle, sobald die technischen und datenschutzrechtlichen Gegebenheiten geklärt seien.

Der Änderung des § 13 Abs. 3 stimme die Fraktion zu.

Die von der Fraktion Die Linke beantragte Änderung des § 5 Abs. 4 lehne die Fraktion aufgrund mangelnder Grundlage ab.

Die Änderungsvorschläge zu § 6 Abs. 2 und § 7 trage die CDU-Fraktion mit.

Die von der Fraktion Die Linke beantragte Änderung des § 21 stimme man wegen datenschutzrechtlicher Bedenken nicht zu.

 

Die Fraktion Die Grünen schließen sich den Ausführungen von Ratsherrn Baal an, so ihr Sprecher Ratsherr Rau.

Der Streichung des § 21 könne sie nicht zustimmen. Der Rat der Stadt unterliege, auch gegenüber nachkommenden Generationen, einer gewissen Dokumentationspflicht.

Um datenschutzrechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen, bittet er um die Prüfung anderer Lösungsvorschläge.

 

Ratsherr Demmer, CDU-Fraktion, bittet aufgrund des vorangegangenen Beschlusses zur Hauptsatzung um die redaktionelle Änderung des Wortes „Seniorenbeirat“ in „Seniorenrat“, bspw. in § 7 Abs. 4., in dem außerdem das Wort „Geschäftsstelle“ in den Plural zu setzen sei.

 

Ratsherr Gerger, Piraten, unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion, die Sitzungen des Rates der Stadt in Form von Podcasts zu veröffentlichen. Bezüglich der technischen Umsetzbarkeit habe er keine Bedenken. Durch den ungehinderten Zugang der Bürger sei hierdurch dem Erfordernis der Transparenz des politischen Handelns Rechnung getragen.

 

Ratsherr Plum beantragt stellvertretend für die SPD-Fraktion, die Aufnahme des § 6 Abs. 5. Sollten die technischen Voraussetzungen vorliegen, könne man eine entsprechende Regelung beschließen.

Der Änderungsvorschlag der Verwaltung zu § 21 sei unterstützenswert. Es sei notwendig, dass die Tonträgeraufzeichnungen zu einem bestimmten Zeitpunkt gelöscht werden. Die ZPO sehe hier einen 1-Monats-Zeitraum vor, sofern keine Einwände vorhanden seien. Es sei damit jedem Ratsmitglied die Möglichkeit gegeben, Änderungen des Sitzungsprotokolls anhand der Tonträgeraufzeichnungen geltend zu machen. Er sehe hierin eine ausgewogene Regelung.

Auf die Länge des Protokolls habe der Rat der Stadt keinen Einfluss. Dies liege allein in der Hand des Schriftführers bzw. der Schriftführerin. Die zwingenden Inhalte seien in § 20 festgehalten und unterschieden sich nicht von § 19 a. F..

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, schlägt vor, die alte Vorschrift zur Sitzungsniederschrift zunächst beizubehalten und erneut zu beraten, um letztendlich eine Regelung zu finden, die zum einen dem Datenschutz gerecht werde und zum anderen die Informationsweitergabe an zukünftige Generationen gewährleiste ohne Ressourcen der Verwaltung zu verschwenden.

Ferner weist er noch einmal auf die Abschaffung der Bürgerfragestunde in den Ausschüssen hin und bittet, sich hierzu zu äußern.

 

Ratsherr Höfken, Vorsitzender der SPD-Fraktion, beschreibt die Entwicklung des Wortprotokolls. Zu Beginn habe jedes Ratsmitglied ein eigenes Exemplar hiervon erhalten. Inzwischen werde aus Gründen der Kostenersparnis nur noch ein Exemplar je Fraktion hergestellt, was er auch unterstütze. Nichtsdestotrotz müsse jedem Ratsmitglied die Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben werden.

Ab dem Zeitpunkt, zu dem dieses Protokoll erstellt sei, sei der Tonträger überflüssig und könne demnach vernichtet werden.

 

Ratsherr Rau, Sprecher der Fraktion Die Grünen, unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion hinsichtlich des Postcasts, bittet jedoch, den Antrag zurückzustellen, bis die technische Umsetzbarkeit und die Kosten geklärt seien. Anschließend könne die Satzung entsprechend geändert werden.

 

Stadtkämmerin Grehling weist darauf hin, dass der Tonträger der Erstellung des Protokolls diene und mit Genehmigung dessen gelöscht werde. Demnach sei es weder möglich, die hierauf enthaltenen Aufzeichnungen zu verwahren oder den Fraktionen zuzuleiten.

Darüber hinaus sehe sie diese Lösung in vielerlei Hinsicht als problematisch an. So stelle sich die Frage, inwieweit die Aufzeichnungen vor dem Missbrauch Dritter geschützt seien, welche Einverständnisse vor Veröffentlichung einzuholen seien oder welche Wortbeiträge zuvor heraus zu schneiden seien. Sie plädiere daher ebenfalls dafür, zunächst die technischen und rechtlichen Gegebenheiten zu überprüfen und anschließend eine entsprechende Regelung zu finden.

Zur Abschaffung der Bürgerfragestunde in den Ausschüssen verweist sie auf die noch bevorstehende Entwicklung des Bürgerforums und dessen Implementierung. Zumindest sei es laut gängiger Rechtsprechung nicht möglich, Fragen zu einem Tagesordnungspunkt zu stellen, bevor dieser überhaupt im Rat behandelt worden sei.

 

Ratsfrau Hörmann, Fraktion Die Grünen, schließt sich der Meinung an, dass das Wortprotokoll alleine schon aus dokumentarischen Gründen nach wie vor erstellt werden solle.

 

Ratsherr Plum, SPD-Fraktion, schließt sich Ratsfrau Hörmann an.

Er plädiert für eine Verbindung Beratungen zu § 21 mit denen zu § 6 Abs. 5, solle man heute bzgl. des Wortprotokolls nicht zu einem Beschluss kommen.

Werde der Rat der Stadt jedoch heute über § 21 entscheiden, werde die SPD-Fraktion den Antrag zurückziehen und in den nächsten Tagen einen Änderungsantrag einbringen, den die Verwaltung entsprechend bearbeiten könne.

 

Der Oberbürgermeister fasst abschließend alle beantragten Änderungen zusammen. Demnach sei die Geschäftsordnung des Rates der Stadt dahingehend zu ändern, dass

o        § 26 entsprechend der Vorlage der Verwaltung zu fassen sei,

o        § 13 Abs. 3 zu streichen sei,

o        der Begriff „Seniorenbeirat“ in „Seniorenrat“ zu ändern und das Wort „Geschäftsstelle“ in den Plural zu setzen sei,

o        § 21 hinsichtlich des Wortprotokolls in der alten Fassung beizubehalten sei,

o        § 6 Abs. 2 entsprechend dem Antrag der Fraktion Die Linke zu ändern sei und

o        § 7 durch den Absatz 5, der den Wortlaut des § 6 Abs. 4 a. F. enthalte, ergänzt werde.

Über den von der SPD-Fraktion eingereichten Antrag zum Podcast solle zunächst nicht abgestimmt werden.

 

Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grünen, betont, dass das Wortprotokoll nie Gegenstand eines Beschlusses des Rates der Stadt gewesen sei, sondern eben nur das Ergebnisprotokoll.

Das Wortprotokoll sei allenfalls für Historiker und nicht für die Arbeit des Rates der Stadt von Interesse, weshalb es sein Petitum sei, die für das schriftliche Wortprotokoll anfallenden Kosten demnächst aus dem Etat des Stadtarchivs zu tragen.

 

Zwar sei der genaue Wortlaut einer Sitzung nicht für den Rat der Stadt von Bewandtnis, so Ratsherr Gerger, Piraten, spiele aber eine entscheidende Rolle für die Beteilung und den Informationsstand der Bürger. Anhand eines Ergebnisprotokolls sei allenfalls die politische Richtung einer Fraktion ersichtlich, jedoch nicht ausreichend, um die zuvor schon erwähnte Transparenz zu gewährleisten.

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, beantragt abschließend, über die Änderung des § 26 separat abstimmen zu lassen.

 

Gemäß dem Antrag lässt der Oberbürgermeister zunächst über § 26 abstimmen.

Anschließend lässt er über die anderen zuvor aufgezählten Änderungen der Geschäftsordnung des Rates abstimmen.

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Beschluss:

o        Der Rat der Stadt Aachen beschließt in seiner Sitzung vom 03.03.2010 einstimmig die Fassung der dritten Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 14.12.1995 unter Berücksichtigung der von den Fraktionen beantragten Änderungen zu den §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 4 und 5, 13 Abs. 3, 21 sowie 26.

 

Ferner lehnt der Rat der Stadt mehrheitlich bei  sechs Gegenstimmen den Antrag der Fraktion Die Linke auf Streichung des Verweises auf die §§ 11 und 12 in § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat ab.

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