07.07.2010 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister stellt fest, dass keine schriftlichen Fragen vorliegen.

 

1.              Frage von Frau T.-K., Aachen

              betr.: Berufung gegen das Urteil des VG

              - gerichtet an den Oberbürgermeister

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Hinsichtlich der bevorstehenden Entscheidung des Rates der Stadt zur Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Wahl des Rates fragt Frau T.-K., welche Instanzen in dem Verfahren durchlaufen werden sollen und ob die für die ELA entstehenden Prozesskosten durch die Stadt Aachen übernommen werden sollen.

 

Die von Frau T.-K. gestellte Frage sei formal nicht zulässig, so der Oberbürgermeister. Trotzdem wolle er zur Auskunft geben, dass die Stadt Aachen dieses Verfahren zur Wahrung der Rechtssicherheit gewählt habe.

 

 

2.              Frage von Herrn L., Aachen

              betr.: Rechtsmittel gegen die Entscheidung des VG Aachen zur Wahl des Rates

              - gerichtet an Ratsherrn Höfken

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Herr L. verweist auf die Verhandlung und die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Aachen vom 27.05.2010 zur Neuaufstellung des Ergebnisses der Stadtratwahl und der damit verbundenen Prüfung der Zuteilung eines Sitzes an die „Europäische Liste Aachen“ (ELA).

Für ihn seien die von Ratsherrn Höfken vor Gericht vorgebrachten Einwände hinsichtlich des Verlustes eines Sitzes der SPD nicht nachvollziehbar, zumal ihm seit bereits 10 Monaten die Mitarbeit im Rat der Stadt verwehrt sei. In der Hoffnung auf ein kurzes Verfahren fragt er, warum sich der Rat der Stadt nicht dem Urteil des Verwaltungsgerichtes anschließe.

 

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Ratsherr Höfken, führt aus, dass diese Entscheidung nicht ihm, sondern dem Rat der Stadt obliege. Vorliegend sei die Frage zu klären, ob der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Aachen richtig entschieden habe. Hier sei man zwar der Meinung des Innenministers gefolgt, allerdings habe sich das Verwaltungsgericht Aachen gegen diese Entscheidung ausgesprochen. Für ihn sei die Urteilsbegründung nicht nachvollziehbar, weshalb er sich für das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster und damit der Herbeiführung einer abschließenden Regelung, die nicht nur für Aachen, sondern für das gesamte Bundesland NRW maßgeblich sei, ausspreche.

 

 

3.              Frage von Herrn J., Aachen

              betr.:              Sandhäuschen

              - gerichtet an den Oberbürgermeister

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Herr J. erinnert an das von der Stadt Aachen in Auftrag gegebene Gutachten zur geplanten Bebauung des Grundstücks Sandhäuschen in Laurensberg und erfragt den aktuellen Sachstand.

Darüber hinaus schildert er den Bedarf der 56 in Laurensberg ansässigen Vereine nach einem multifunktionalen Saal und fragt nach dem von der Stadt Aachen entwickelten Konzept zur Bedürfnisbefriedigung.

Herr J. bittet um die schriftliche Beantwortung seiner Fragen.

 

Der Oberbürgermeister sagt die schriftliche Beantwortung der Fragen zu.

 

 

4.              Frage von Frau H., Aachen

              betr.:              Verkehrssituation Wilhelmstraße/Kurbrunnenstraße

              - gerichtet an Ratsfrau Moselage

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Frau H. beschreibt die sich auf der Wilhelmstraße ergebende Gefahrensituation, die durch den nicht angezeigten Richtungswechsel in die Kurbrunnenstraße für die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer entstehe. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit schlage sie die Errichtung eines Richtungsschildes im Bereich der vorhandenen Werbetafel vor und fragt nach der Möglichkeit der Umsetzung.

 

Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, stimmt Frau H. hinsichtlich der Unfallhäufigkeit zu und schlägt vor, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Dienststelle der Verwaltung anhand eines Ortstermins die Möglichkeiten der Verbesserung der Verkehrssicherheit zu eruieren.

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