08.09.2010 - 18 Zensusgesetz 2011hier: Öffentlich-rechtliche V...

Beschluss:
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei zwei Enthaltungen einstimmig wie folgt:

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der StädteRegion Aachen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) zur Ausübung des Optionsrechts der Stadt Aachen nach § 6 Abs. 3 Aachen-Gesetz zur Wahrnehmung der Ausführung des Zensusgesetzes 2011 für das Gebiet der Stadt Aachen abzuschließen.

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