13.04.2010 - 9 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Herr Meiners informierte den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz darüber, dass das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW die Luftqualitätsmessungen des Jahres 2009 ausgewertet habe. Danach hätten sich für die Stadt Aachen insgesamt an 44 Tagen Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte für Feinstaub ergeben. Zulässig seien hier lediglich 35 Tage. Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) lag mit 56 µg pro m³ ebenfalls deutlich über dem zulässigen Wert von 40 µg pro m³. Herr Meiners wies darauf hin, dass es landesweit eine ungünstige Entwicklung der Luftschadstoffwerte in 2009 gegeben habe. Insgesamt sei deutlich geworden, dass im Bereich der Luftreinhaltung weitergehende Anstrengungen dringend erforderlich seien. Herr Meiners sagte zu, die Auswertung des LANUV der Niederschrift beizufügen.

 

Weiterhin informierte Herr Meiners darüber, dass nach Abschluss des EU-Notifizierungsverfahrens die Stadt Aachen eine verlängerte Frist bis Juni 2011 erhalten habe, um die europäischen Grenzwerte für gesundheitsschädlichen Feinstaub einzuhalten. Voraussetzung für die Fristverlängerung sei gewesen, dass im Luftreinhalteplan geeignete Maßnahmen verankert wurden, um die Belastung durch Feinstaub dauerhaft zu senken.

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Anlagen

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