28.09.2010 - 8 Ratsantrag der CDU - Fraktion und der Grüne - F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Schaffrath trägt vor, dass das in der Vorlage erwähnte Gespräch mit der Akademieleiterin und der Objektleiterin der FAW gGmbH zwischenzeitlich stattgefunden habe. Hierin sei vereinbart worden, dass man bei Freiwerden eines kleineren Reinigungsobjektes ein gemeinsames Pilotprojekt starten werde, in dem man einen Reinigungsauftrag an dieses Integrationsunternehmen vergibt. Über die Erfahrungen hiermit werde berichtet. Wie bereits in der Vorlage berichtet, sei in der Städteregion Aachen dies das einzige Unternehmung, das durch den Landschaftsverband Rheinland als Integrationsunternehmen anerkannt sei.

Frau Bortz weist darauf hin, dass die städtischen Objekte derzeit per Ausschreibung vergeben seien und planmäßig erst im Juni 2011 die oben genannte Vergabe erfolgen könne. Sollte zwischenzeitlich ein geeignetes Reinigungsobjekt beispielsweise durch Kündigung frei werden, könne dies früher erfolgen. Gedacht sei hier an ein Verwaltungsgebäude. Es sei jedoch darauf hinzuweisen, dass diese Art der Reinigung aller Voraussicht nach etwas teurer sein werde als durch den herkömmlichen Weg der Ausschreibung zu erreichen sei.

Herr Gaube fragt nach, ob es sonst keine Unternehmen gebe, die die Kriterien zur Anerkennung erfüllen. Er bittet darum, solche Unternehmen ausfindig zu machen und an einer entsprechenden Vergabe zu beteiligen.

Herr Radermacher merkt an, dass ein solches Pilotprojekt möglicherweise die der Gebäudereinigerinnung angehörenden Unternehmen benachteilige.

Hierzu weist Herr Ratsherr Plum darauf hin, dass es sich bei dem hierauf gerichteten Antrag um einen solchen der CDU – Fraktion handele. Man solle doch eine Ausschreibung auf den Weg bringen, die sich ausschließlich an Unternehmen richte, die die Kriterien zur Anerkennung als Interrationsunternehmen erfüllen.

Frau Ratsfrau Drews fragt nach, ob es sich bei den in dieser Unternehmung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um Menschen mit psychischen oder mit körperlichen Behinderungen handele. Sie könne sich vorstellen, dass eine Behinderung zu deutlicher Einschränkung der Leistungsfähigkeit im Rahmen der Gebäudereinigung führen könne.

Herr Schaffrath teilt hierzu mit, dass es sich hier um unterschiedliche Behinderungen handelt. Weiterhin sei denkbar, dass ein Mensch, der beispielsweise wegen einer Gehörlosigkeit schwerbehindert sei, möglicherweise kaum Einschränkungen in der diesbezüglichen Leistungsfähigkeit aufweise. Zum einen werden die Anforderungen an die Leistungen der Mitarbeiterschaft eines Integrationsunternehmens nicht 1:1 aus anderen Auftragsverhältnisse übertragbar sein, zum anderen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsunternehmen auf verschiedene Art unterstützt.

Die Ausschussvorsitzende, Frau Ratsfrau Hörmann, teilt mit, dass sie der Auffassung sei, dass die Stadt Aachen hier ihrer Vorbildfunktion nachkommen solle und das Gebäudemanagement in guter Weise offen auf dieses Integrationsunternehmen zugehe.

Herr Ratsherr Plum betont nochmals, dass die Vergabe unter den entsprechenden Kriterien ausgeschrieben werden solle und er den Antrag auf eine Vergabe an ein solches Unternehmen unterstütze.

Frau Bortz weist darauf hin, dass eine Ausschreibung mit solchen – möglicherweise vergabefremden – Kriterien aus ihrer Sicht vergaberechtlich bedenklich sein könne, dies aber geprüft werde.

Herr Radermacher macht geltend, dass er nichts gegen einen solchen Pilotversuch habe, er aber nicht wolle, dass hierdurch eine Benachteiligung der Innungsfirmen entstehe.

 

Beschluss: Der Betriebsausschuss des Gebäudemanagements nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage