19.05.2010 - 5 Zeitlich begrenzte Besetzung von Führungsfunkti...

Beschluss:
verwiesen
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Beratung

Herr Lindgens verweist darauf, dass seit 2006 auch im Personal- und Verwaltungsausschuss eine zeitlich begrenzte Besetzung von Führungsfunktionen gewünscht sei, eine zeitnahe Umsetzung dieses Modells aber erstmal ausgesetzt wurde, weil es rechtliche Bedenken und offene Fragen gegeben habe. Im Zusammenhang mit der Bildung der StädteRegion sei vom Kreis ein Rechtsgutachten zu dem Modell in Auftrag gegeben worden. In diesem bestätige Herr Prof. Dr. Janbernd Oebbecke die rechtliche Zulässigkeit des Modells. Die Stadt Aachen habe dieses Gutachten anerkannt. Im Übrigen gelte diese Bestimmung nur bei neu zu bestellenden Führungskräften. Das statusrechtliche Amt bei Beamten bleibe bestehen und nur die Funktion der Führungskraft könne Kraft Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters geändert werden.

Frau Göddenhenrich-Schirk führt für die Fraktion der Grünen aus, dass auch Führungskräfte der Beurteilung und Qualitätsbewertungen unterliegen sollten. Um die Führungsqualitäten zu verbessern, müsse eine stetige Kontrolle stattfinden. Außerdem bringt sie den als Anlage 1 beigefügten Beschlussentwurf ein.

Herr Herforth verweist auf die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschuss vom 25.04.2007 und hält die bestehenden Regelungen zu Zielvereinbarungen für ausreichend. Außerdem ist er der Meinung, dass eine zeitlich begrenzte Besetzung von Führungsfunktionen tarifwidrig sei, weil hier die Führung auf Probe auf zwei Jahre beschränkt werde.

Frau Moselage kritisiert die vorgeschlagene Bestellung für fünf Jahre. Sie befürchtet, dass eine Entscheidung über die Weiterbestellung aus politischen und nicht aus sachlichen Gründen erfolge.

Eine Vertagung der Entscheidung sei notwendig, um das vorgenannte Gutachten in die Entscheidung einfließen zu lassen, weitere Informationen einzuholen und alle Beteiligten einzubeziehen.

Frau Hoch kritisiert, dass der Personalrat nicht informiert wurde und sieht zurzeit keine Notwendigkeit für eine zeitlich begrenzte Besetzung von Führungsfunktionen.

Herr Lindgens erwidert, dass es eine Information des Personalrates am 28.04.2010 gegeben habe.

Abschließend einigt sich der Ausschuss darauf, den Beschluss zu verschieben, um offene Fragen und das Gutachten zu prüfen. 

 

[Anmerkung zum Protokoll: Das Gutachten „Führen beim Kreis Aachen“ von Prof. Dr. Janbernd Oebbecke wurde den Mitgliedern des Personal- und Verwaltungsausschusses und den anwesenden Vertretern inzwischen  zugesandt.]

 

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