19.05.2010 - 3 Einbindung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsä...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Herforth kritisiert, dass die Verwaltung sich in der Vorlage nicht inhaltlich mit dem Ratsantrag auseinander gesetzt habe und die beschriebenen gesetzlichen Bestimmungen bekannt seien. Der Ratsantrag rege eine Änderung der Betriebssatzung beim E 26 an, um der Verwaltung und der Politik Einfluss bei Entscheidungen der Eigenbetriebe, die in struktureller Hinsicht die Verwaltung betreffen, zu sichern.

Herr Lindgens dagegen hält die bestehenden Regelungen für ausreichend und verweist darauf, dass der Oberbürgermeister bereits die Möglichkeit habe Einfluss auf die Entscheidungen der Eigenbetriebe zu nehmen. Der Oberbürgermeister strebe eine enge Abstimmung mit den Betriebsleitungen an und sei zur Information des Rates gesetzlich verpflichtet.

Herr Büchel betont, dass von der Politik ein selbständiges Arbeiten der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gewünscht sei und dies nicht zurückgenommen werden solle. Bei wichtigen Entscheidungen und Problemen sei eine Information allerdings unerlässlich. 

Diesen Aussagen schließt sich Frau Göddenhenrich-Schirk an.  

Frau Moselage kritisiert, dass die Informationspflicht im Ermessen des Oberbürgermeisters liege und ein Gleichgewicht zwischen Selbständigkeit und Informationsrechten bzw. Entscheidungsmöglichkeiten im Rat hergestellt werden müsse.

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

Der Antrag der SPD-Fraktion gilt damit als behandelt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6              Ablehnung: 5              Enthaltung: 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2189&TOLFDNR=38542&selfaction=print