22.06.2010 - 5 Lufthygienische Belastungen am Zehnthofweg / Rö...

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Beratung

Herr Peschel erläutet den Ablehungsbescheid an die Antragsteller, stellvertretend an Herrn Otto. Es sei allgemein bekannt, dass die Verkehre auf den Aachener Straßen zugenommen haben. Auch im Zehnthofweg/Rödgener Straße sei dies festgestellt worden. Dennoch erreiche die Feinstaubbelastung des Zehnthofweges/Rödgener Straße nicht den europaweit festgelegten Grenzwert. Der Zehnthofweg verfüge über keine geschlossene Häuserfront, so dass sich die belastete Luft über die Baulücken mit frischer Luft vermischen könne. 2009 und 2010 seien Verkehrszählungen durchgeführt worden. Das vom Fachbereich angewandte Rechenmodell zeige, dass kein Grenzwert überschritten werde. Es stimme, dass der Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen aus Kostengründen kein Luftmessfahrzeug besitze.

 

Herr Bode (CDU) bestreitet die vom Fachbereich gelieferten Zahlen. Nach der derzeitigen Richtlinie 1999/30/EG des EU-Rates, aktualisiert am 11.06.2008, errechnet sich ein anderer Wert  für den Zehnthofweg /Rödgener Straße.

 

Herr Peschel kennt die EU - Richtlinie nicht und kann somit dazu auch keine Angaben machen. Die niedrige Verkehrsbelastung des Zehnthofweges/Rödgener Straße lasse keine Überschreitung des Grenzwertes zu. Aber nur 100m weiter sei das anders. So sei die untere Von-Coels-Straße, an der es eine geschlossene Häuserfront gebe, stärker mit Feinstaub belastet.

 

Herr Schäfer (SPD) kann sich gut vorstellen, dass an der unteren Von-Coels-Straße die Feinstaubbelastung größer ist als im Zehnthofweg. Das Verkehrsaufkommen sei dort wesentlich höher.  Er kann auch die Stadt Aachen verstehen, die nicht jederzeit an allen möglichen Stellen Feinstaubmessungen durchführen könne. Für ihn sei die Argumentation der Verwaltung nachvollziehbar.

 

Herr Römer (CDU) möchte wissen, ob die Verkehrsgeschwindigkeit und die Länge einer Straße Einfluss auf die Feinstaubbelastung habe.

 

Herr Peschel erklärt, dass auf Wohnstraßen die Geschwindigkeit in der Regel 20 – 30 Km/h und auf Hauptstraßen 50 km/h betrage. Je geringer die Geschwindigkeit und kürzer die Straße, desto weniger Feinstaub. Er habe sich vom Verkehrsaufkommen im Zehnthofweg persönlich ein Bild gemacht und dort ½ Stunde lang Stellung bezogen. Dabei habe er festgestellt, dass der Zehnthofweg wenig befahren werde. Außerdem sei der Zehnthofweg nur ca. 300 m lang. Er gehe davon aus, dass der Ablehnungsbescheid rechtens sei.

 

Herr Bode (CDU) möchte die Verwaltungsaussage so nicht gelten lassen. Er beharrt auf die Anwendung der

EU - Richtlinie.

 

Herr Peschel bietet an, sich nochmals mit dem  Problem zu befassen und die Richtlinie der EU mit zu berücksichtigen. Über das Ergebnis seiner Prüfung will er der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf in der nächsten Sitzung berichten.

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt einstimmig, dass der Fachbereich Umwelt nochmals den Ablehnungsbescheid hinsichtlich der Richtlinie 1999/30/EG des Rates, aktualisiert am 01.06.2008, überprüft und das Ergebnis in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung vorstellt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2238&TOLFDNR=39101&selfaction=print