15.09.2010 - 9 Einführung des Abrufsystems für Sperrmüll in de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Opitz und die SPD-BF verdeutlichen, dass die Bürger mit dem jetzigen von der Firma Braun Umweltdienste durch den Stadtbetrieb übernommenen monatlichen festen Sperrguttermin zufrieden sind und dies daher so belassen werden sollte. Bereits vor einigen Jahren erfolgte ein Versuch, Sperrgut auf vorherige telefonische Terminabsprache einzuführen. Der Erfolg war damals mäßig und wurde daher wieder aufgehoben. Über eine Veränderung des zeitlichen Rhythmus kann man diskutieren.

 

Für die CDU-BF ergibt sich einerseits die Position der Kosteneinsparung und andererseits die Position des Bürgerservice. Die in Aachen-Brand aufgestellten Sperrgutcontainer sind in der Bevölkerung wenig bekannt; hierfür sollte die Stadt mehr werben. Um Kosten zu sparen schlägt sie vor, dann feste Sperrguttermine im zweimonatlichen Rhythmus einzuführen.

 

Die Grüne-BF sieht in der so genannten „Sperrmüllberaubung“ eine gute Sache und beklagt diese Wortwahl in der Verwaltungsvorlage.

 

Herr Clairding verdeutlicht, dass es dem Stadtbetrieb um die Wegnahme von Wertstoffen durch unbefugte Dritte geht und dies die Einnahmen reduziert, was auf der anderen Seite zwangsläufig zu Kostenerhöhungen für den Bürger führen wird. Die Änderung wird auch deswegen angestrebt, um besser disponieren und eine stabilisierende Wirkung der Abfallgebühren erzielen zu können. Der zusätzliche Aspekt bei Terminvergabe ist, dass gleichzeitig mit dem Bürger Beratungsgespräche geführt werden können.

 

Für die CDU-BF stellt sich die Frage, wie viele Bedienstete die Telefonanrufe entgegennehmen können. Eine Umstellung der Sperrgutabfuhr wird mehr Arbeit zur Folge haben. Im hiesigen Stadtbezirk sollte das bisherige System beibehalten werden.

 

Herr Clairding antwortet, dass das Call-Center in die Terminvergabe eingebunden ist; derzeit gehen dort jährlich ca. 40.000 Anrufe ein. Die Beratung hat zur Folge, dass Gegenstände, die nicht dem Sperrgut zuzuordnen sind und Sondermüll seltener abgestellt werden. Allgemein gibt es in der Bundesrepublik nur noch ganz wenige Kommunen, die einen generellen Sperrguttermin anbieten.

 

Frau Keller hat beobachtet, dass die legalen Wertstoffhändler, die meistens auf das Sammeln von Metall ausgerichtet sind, bereits mehrere Tage vor dem Sperrguttermin die Straßen abfahren und sich der Wertstoffe bemächtigen. Sie gibt zu Bedenken, dass bei einer telefonischen Terminvergabe auch mehr Personal benötigt wird. Der Vorschlag, einen festen Sperrguttermin alle zwei Monate einzuführen, hält sie für ein gutes Angebot der Bezirksvertretung.

 

Auf Nachfrage von Frau Opitz erläutert Herr Clairding, unterschiedliche Abfuhrarten in mehreren Stadtbezirken ist für die Stadt dauerhaft nicht leistbar. Die Fahrzeugkapazitäten des Stadtbetriebes sind derzeit ausgeschöpft.

 

Herr Büchel hat bei einem der letzten Sperrguttermine alle Straßen in Walheim befahren und festgestellt, dass bis auf wenige Ausnahmen in fast allen Straßen mindestens eine Stelle war, an der Sperrgut abgestellt wurde.

 

Die SPD-BF macht deutlich, dass diese Beratung in Form einer Anhörung der Bezirksvertretung erfolgt. Entscheiden wird letztendlich der Stadtrat. Eine Sonderregelung für einen einzelnen Stadtbezirk wird wahrscheinlich nicht möglich sein. Trotzdem sollte die Bezirksvertretung einen Beschluss fassen, die Sperrgutabfuhr im zweimonatlichen Rhythmus ohne Terminabsprache durchzuführen und empfiehlt, diesbezüglich Einfluss auf die im Stadtrat vertretenen Fraktionen zu nehmen. Sie bezweifelt, ob die Mitarbeiter-/innen des Call-Centers qualifizierte Beratungsgespräche führen können.

 

Für die CDU-BF geht hier die Souveränität des Stadtbezirkes verloren. Sie empfiehlt für den Stadtbezirk, unabhängig von den Beschlüssen anderer Bezirksvertretungen, die Beibehaltung der bisher praktizierten Sperrgutabfuhr, probeweise im 8-Wochen-Rhythmus und die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Sperrmüllcontainer stärker zu bewerben.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen bei einer Gegenstimme die Abfallwirtschaftssatzung nicht in dieser Form zu ändern.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2250&TOLFDNR=40602&selfaction=print