03.11.2010 - 13 Mitteilungen der Verwaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Die Mitteilungen der Verwaltung liegen schriftlich vor und werden von der Bezirksvertretung zur Kenntnis genommen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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