03.11.2010 - 7 Schleidener Straße, Versetzen der Ortstafel Fri...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zu Beginn der Beratung nimmt Herr Hecht die ihm gebotene Möglichkeit war, seinen Antrag zu erläutern. Er spricht sich gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus.

 

Die SPD-BF erinnert, dass die Angelegenheit bereits vor ca. zwei Jahren Beratungsgegenstand in der Bezirksvertretung war. Damals waren es die Anwohner der Schleidener Straße in den angesprochenen Streckenabschnitt, die sich für eine Reduzierung der Geschwindigkeiten eingesetzt haben. Die SPD-BF hätte es auch damals begrüßt, wenn es zu einer Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h gekommen wäre; es wurde aber nur eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung installiert. Sie werde daher dem jetzigen Bürgerantrag auf Umsetzung der Ortstafel zustimmen.

 

Die Grüne-BF schließt sich diesen Ausführungen an.

 

Nachdem Herr Büchel verdeutlicht, dass die Rechtslage jedoch anders ist, vertritt die CDU-BF die Auffassung, ein Versetzen der Ortstafel wird an den tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten nichts ändern. Die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung war wichtig und hat wirklich etwas bewirkt in diesem Teilstück. Die Verwaltungsvorlage ist rechtlich nicht zu beanstanden.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss einstimmig, am jetzigen Standort der Ortstafel aus rechtlichen Gründen festzuhalten. Sie empfiehlt aber gleichzeitig und einstimmig, für den betroffenen Streckenabschnitt der Schleidener Straße die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zu beschränken.

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Anlagen zur Vorlage

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