15.12.2010 - 4 Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Bes...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Als Tischvorlage wurde ein Antrag der SPD-BF zum Thema Abfallentsorgung allen Bezirksvertretungsmitgliedern vorgelegt.

 

 Die CDU-BF zeigt sich grundsätzlich mit dem als Tischvorlage eingebrachten Beschlussvorschlag einverstanden. Die CDU-BF verweist auf ihre gleiche Idee in dieser Angelegenheit und bringt eine konkrete Änderung des § 14 der Abfallwirtschaftssatzung ein. Sie begründet ihren Vorschlag mit dem aktuell im Stadtbezirk aufgetretenen Problem, welches in Zukunft auch in anderen Stadtbezirken auftreten könnte. Daher sollte für die weiteren Beratungen eine konkrete Änderung der Abfallwirtschaftssatzung gefordert werden.

 

Nachdem sich die SPD-BF mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt, ergeht auf Vorschlag von Herrn Büchel und nach kurzer weiterer Aussprache der Sprecher von CDU- und SPD-BF folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, den § 14 Abs. 2 und 3 der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) wie folgt zu ändern.

 

Abs. 2: „Im Stadtbezirk Aachen-Mitte werden die Restabfallbehälter mit einem Volumen von 120 l, 750 l und 1100 l, in den übrigen Stadtbezirken die Restabfallbehälter mit einem Volumen von 750 l und 1100 l vom Personal der Abfuhr vom Standort zum Sammeltransportfahrzeug transportiert und nach der Entleerung wieder an ihren Standplatz zurückgebracht (Vollservice).

 

Ist es dem Stadtbetrieb aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, ein Grundstück in Stichstraßen anzufahren, so werden die Restabfallbehälter auf Antrag des Grundstückseigentümers vom Personal der Abfuhr an der Grundstücksgrenze abgeholt und zurückgebracht (eingeschränkter Vollservice).

 

Besteht für den Restabfallbehälter eine Vollserviceleistung oder eine eingeschränkte Vollserviceleistung, so werden hiervon auch die jeweiligen Abfallbehälter für Bio- und Papierabfall erfasst.

 

Alle Abfallbehälter, für die kein Vollservice besteht, sind durch die Benutzer am Abholtag zur Abholung bereitzustellen (Teilservice).“

 

Abs. 3: „Abfallbehälter im Vollservice oder eingeschränkten Teilservice, Abfallsäcke, Sperrgut……...“

 

Die Bezirksvertretung fordert den Betriebsausschuss des Stadtbetriebes einstimmig auf, die Modalitäten eines eingeschränkten Vollservice ab 2012 bei der Abfallentsorgung zu ermitteln und vorzulegen.

Ziel ist es, in den Stadtbezirken, für die es bisher keinen Vollservice gibt, eine Möglichkeit zu schaffen, den Bedürfnissen der alternden Gesellschaft gerecht zu werden. Außerdem sollte zusätzlich der Vollservice in allen Stadtbezirken angeboten werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

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Anlagen

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