10.11.2010 - 6 Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Bes...

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Beratung

 

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Beschluss:

Mit einer Gegenstimme empfiehlt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb dem Rat der Stadt Aachen unter Würdigung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen folgenden

 

1. Nachtrag zur Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen

 

§ 15 Abs. (2)

Die Sperrgutabfuhr erfolgt in der Stadt Aachen nach vorheriger Anmeldung. Der Antrag ist an den Aachener Stadtbetrieb zu richten. Hierbei hat der Abfallbesitzer die spezifische Art und Menge des eigenen Sperrguttaufkommens mitzuteilen. Der Abfuhrtermin wird durch den Aachener Stadtbetrieb festgelegt und dem Anmeldenden mitgeteilt.

 

Die Sperrgutabfuhr in den Stadtbezirken Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster/Walheim, Laurensberg und Richterich erfolgt einmal monatlich an festgelegten Wochentagen. Die Stadt Aachen gibt die Termine für die Abfuhr des Sperrgutes in diesen Stadtbezirken rechtzeitig bekannt. Die konkrete Abfuhr erfolgt an den festgelegten Tagen im Einzelfall nur nach vorheriger Anmeldung.

 

zu beschließen.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2298&TOLFDNR=41614&selfaction=print