02.03.2011 - 8 Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)

 

Der Oberbürgermeister verweist auf die Tischvorlage und den hierin enthaltenen veränderten Beschlussentwurf sowie auf die Empfehlung des Planungsausschusses, entsprechend der Vorlage zu beschließen.

 

Ratsherr Blum, FDP-Fraktion, führt aus, dass ein Verbot der Pflanzenbehandlung einschließlich der Schädlingsbekämpfung zu erheblichen Einschränkungen für die Landwirte führe, die sich ebenfalls auf den laufenden Betrieb auswirken. Auch wenn eine erhöhte Nachfrage an biologisch angebauten Produkten sicherlich sinnvoll sei, solle es dennoch jedem Landwirt selbst überlassen bleiben, ob er entsprechende Mittel einsetze. Aus diesem Grunde werde die FDP-Fraktion der Vorlage so nicht zustimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen wie folgt:

 

Der Rat der beschließt gemäß § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 LG NW in der vorgelegten Fassung den Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen zu ändern.

 

Der Rat der Stadt beschließt weiterhin gemäß § 27 c LG, diese Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - Landschaftspark Soers - in der vom Planungsausschuss empfohlen vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2331&TOLFDNR=43689&selfaction=print