02.03.2011 - 15 Satzung über eine Veränderungssperre für den Pl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)

 

Nach Auffassung der SPD-Fraktion dürfe der beabsichtigte Satzungsbeschluss sowohl aus formalen als auch inhaltlichen Gründen nicht gefasst werden, so Ratsherr Plum stellvertretend für die Fraktion. Seit über einem Jahr sei das Auslaufen der Veränderungssperre zum 29.03.2011 bekannt, so dass formal sowohl der Bezirksvertretung als auch dem Planungsausschuss der Grund für eine Dringlichkeitsentscheidung gefehlt habe und folgerichtig dem Rat der Stadt ebenfalls fehle.

Zudem werde seit fast zehn Jahren nach einer sinnvollen Nutzbarkeit des Grundstückes gesucht, wobei vorgeschlagene und vom Petitionsausschuss sowie der Bezirksregierung als möglich erachtete Planungslösungen von der Mehrheit abgelehnt werden. Andere Verwendungsmöglichkeiten werden jedoch von dieser nicht aufgezeigt. Demnach fehlen auch inhaltliche Gründe zur Beschlussfassung.

Die SPD-Fraktion werde daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Die FDP-Fraktion werde dem Beschlussentwurf ebenfalls aus den bereits von Ratsherrn Plum genannten Gründen nicht zustimmen, so Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die der Originalniederschrift beigefügte Satzung über einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Jülicher Straße/Wurmbach.