17.03.2011 - 5 Studentisches Wohnen in AachenAuswirkungen der ...

Reduzieren

Beratung

Herr Fauck hält mit Hife einer Powerpoint-Präsentation einen Vortrag zum Thema Entwicklung der Studierendenzahlen – Auswirkungen auf den Aachener Wohnungsmarkt..

 

Herr Plum sieht den Bedarf an studentischen Wohnformen ab 2020 stark rückläufig. Deshalb müssten, wenn schon viel Geld für den Wohnungsbau ausgegeben werden müsste, flexible Gestaltungslösungen geschaffen werden. Dieser im Vortrag zum Ausdruck gekommene Denkansatz sei positiv. Es sollte auch ein Ausgleich geschaffen werden für den unteren Mietlevel. Nicht alle Gebiete würden sich dafür eignen, Wohnraum für Studenten zu schaffen.

 

Herr Haase schätzt die Zahl der Studenten, die bereit sind zu pendeln, nicht sehr hoch ein. So sei vor 3 Jahren schon einmal ein Engpass aufgetreten. Der ASTA habe sich um die Anmietung von Wohnungen in der Umgebung, u. a. auch in Vaals, bemüht. Nach wenigen Monaten hätten aber die meisten Studierenden in der Nähe der Hochschule Wohnraum gefunden.

 

Auch Frau Breuer ist der Meinung, dass die Studenten nicht alle Unterbringungsmöglichkeiten annehmen oder nur sehr kurzfristig, z. B. in Kornelimünster. Der Mietzins sollte günstig sein und die Wohnung möglichst im Innenstadtbereich liegen.

 

Für Herrn Rau sind die Argumente in dem Vortrag nachvollziehbar. Die Frage sei aber, ob es realistisch ist, die Planungen in diesem Zeitraum überhaupt zu realisieren; 5 Jahre sei ein kurzer Zeitraum für Planung und Bau. Man müsse deshalb überlegen, ob es auch unkonventionelle Projekte, z. B. gewerblicher Art gebe, die umgewidmet und nach 10 Jahren wieder anders oder wie ursprünglich genutzt werden könnten.

 

Herr Dr. Vossen schlägt vor, auch die Hauseigentümer in die Planungen mit einzubeziehen. Auch die Stadt Aachen könne als Investor auftreten.

 

Herr A. Müller sieht die Politik in der Pflicht, regelnd einzugreifen, da das Wohnungsangebot knapp werde und zu erwarten sei, dass sich das auch auf die Mietpreise auswirken werde.

 

Herr Gerger ist der Meinung, Studenten seien nicht mit Berufspendlern vergleichbar. Sie würden eine Unterbringung im Innenstadtbereich vorziehen, da außerhalb nichts geboten werde. Auf jeden Fall sei es wichtig, die Busverbindungen zu verbessern.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich Frau Tintemann, Frau Drews, Herr Gilson und Frau Moselage.

 

Des Weiteren referiert Herr Fauck  über das Thema „Stellplatzbedarf – Nachweis der notwendigen Stellplätze“. Unter der Voraussetzung der fußläufigen Entfernung zu wichtigen Hochschulstandorten, der Darlegung einer zielgruppengerechten, plausiblen Planung, des Nachweises der erforderlichen Fahrradstellplätze sowie der Zweckbindung durch Antrags- und Genehmigungsgegenstand schlägt er im Namen der Verwaltung vor, bei entsprechenden Vorhaben 1 Stellplatz je 2 Betten zu fordern.

 

Herr Rau stellt in Frage, wie kontrolliert werden soll, ob es sich bei einem Vorhaben um eine Studentenwohnung handelt. Er befürchtet, dies könne zum Missbrauch führen.

 

Auch Frau Breuer sieht die Kontrollmöglichkeiten problematisch. Außerdem wolle ein privater Investor sich die Möglichkeit offen halten, die Wohnung anderweitig zu vermieten, wenn sie nicht mehr durch Studenten nachgefragt werde. Zudem benötigten viele Studenten, die den ÖPNV nutzen, trotzdem einen Stellplatz für ihren PKW.

 

Herr Servos findet den Vorschlag der Verwaltung positiv. Kritische Gebiete sollten aber ausgenommen werden. Eine Abwägung aller Risiken sei notwendig.

 

Frau Nacken teilt ergänzend mit, die Verwaltung befinde sich im Gespräch mit der Hochschule. FB 02 habe federführend eine Arbeitsgruppe gebildet.

 

Herr Fauck sagt aufgrund eines Vorschlags des Herrn Baal zu, die Unterlagen der Präsentation an alle Fraktionen zu versenden.  (Anmerkung: Dies ist am 23.03.2011 erfolgt.)

 

Im Anschluss referiert Herr Schulz über die Kontrollmöglichkeiten der Verwaltung bei der Stellplatzfrage im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Es könne über die Eintragung einer Baulast geregelt werden, was seit den neunziger Jahren regelmäßig praktiziert würde, oder über einen Hinweis in der Genehmigung, die an bestimmte Bedingungen geknüpft werden könne. Es müsse der Gleichheitsgrundsatz beachtet werden. Das Problem sei die tatsächliche Kontrolle, da hierfür Personal benötigt werde; oft gehe man Hinweisen aus der Bevölkerung nach.

 

Herr Rau hält die Aufteilung in 750-m-Radien für problematisch. So bestehe eine zunehmende Tendenz zum Ostviertel, andererseits werde die Nizzaallee wohl weniger angenommen. Er sieht einen Lösungsansatz in der Nutzung von Baulücken sowie von Industrie- und Gewerbeflächen und Mischflächen, z. B. an der Jülicher Straße. Eine Differenzierung könnte kompliziert werden.

 

Herr Plum befürchtet, für die Kontrolle einer im Vortrag vorgeschlagenen Stellplatzregelung fehle bei der Bauaufsicht das entsprechende Personal. Auf jeden Fall müsse auch eine Beratung im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss erfolgen.

 

Frau Breuer fordert, in den besagten Gebieten sicherzustellen, dass den eingesessenen Bewohnern bezüglich der Parkmöglichkeiten Priorität gewährt wird. Es sollte kein Beschluss gefasst werden, der nachher nicht kontrollierbar sei.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich Frau Schlick, Herr Pathe und Herr Dr. Vossen sowie Frau Ariens von der Verwaltung.

 

Eine Beschlussfassung ist nicht notwendig.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2340&TOLFDNR=43924&selfaction=print