06.04.2011 - 4 Betriebsferien bei der Stadt Aachen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Hoch und Herr Topp haben Bedenken hinsichtlich der Rechtslage, weil bei der Festlegung des Urlaubs die Wünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen seien. Da die möglichen wirtschaftlichen Effekte eher gering ausfielen, zweifelt der Personalrat, ob dies als Grund für Betriebsferien ausreiche. Auch hinsichtlich der Notdienste müsse sich der Ausschuss konkret festlegen, welche Fachbereiche trotz Betriebsferien geöffnet bleiben sollen. Fraglich sei beispielsweise, ob der Bürgerservice, Schwimmhallen oder auch die Museen schließen sollen. In Dortmund seien die Betriebsferien zum Teil wieder zurückgefahren worden, weil es viele Bürgerbeschwerden gab.

 

Die CDU-Fraktion und die Grüne- Fraktion werben für eine Mitarbeiterentscheidung über die Betriebsferien. Diese seien ein Vorschlag zur Einsparung im Rahmen der Bürgerbefragung gewesen, der geprüft werden solle. Dazu gehöre auch die Mitarbeiterbefragung. Der Ausschuss solle aber einen Rahmen mit Ausnahmekatalog festlegen und die Befragung der Mitarbeiter müsse verbindlich sein. Es wird die Möglichkeit diskutiert, sich ab einer Zustimmung oder Ablehnung von 60 % dieser Meinung anzuschließen.

 

Die SPD-Fraktion teilt verschiedene Bedenken des Personalrates, insbesondere fordert sie eine Konkretisierung der Rahmenbedingungen, bevor eine Befragung durchgeführt werde. Außerdem solle die einfache Mehrheit ausreichend für eine bindende Entscheidung sein.

Frau Begolli schließt sich grundsätzlich dem Personalrat an und macht auf die von anderen Städten abweichenden Dienstvereinbarungen aufmerksam; sie befürchtet dadurch zusätzliche Probleme.

 

Herr Lindgens schlägt vor, dass die Verwaltung für die nächste Sitzung eine Vorlage fertigt, in der die Bedingungen (Fragebogen und Ausnahmekatalog) für eine Umfrage konkretisiert werden und auch die Möglichkeiten eines Quorums diskutiert werden solle. Hierbei sei logisch, dass der Aufwand nicht zu hoch sein dürfe und auch bestimmte Bereiche (beispielsweise die Feuerwehr oder der Winterdienst) ausgenommen würden.

 

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Diesem Vorschlag schließen sich alle Fraktionen an und es ergeht einstimmig folgender Beschluss.

Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung in Absprache mit dem Personalrat bis zur nächsten Sitzung eine Vorlage mit konkreten Rahmenbedingungen (insbesondere hinsichtlich des  Ausnahmekatalogs) für eine Umfrage vorzulegen.

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