14.04.2011 - 10 Bebauungsplan Nr. 930 - Burghöhenweg / Am Burgb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Kriesel berichtet über die Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Aachen-Haaren. Der Beschluss wurde wie von der Verwaltung vorgeschlagen einstimmig gefasst, aber ohne den 3. Spiegelstrich.

In der Vorlage seien zwei redaktionelle Fehler unterlaufen:

Auf Seite 63 müsse es in der 2. Reihe „Aachen-Haaren“ heißen anstatt „Aachen-Mitte“ und auf Seite 86 unten in der letzten Reihe „2,00 m“ statt „2,50 m“; dementsprechend ist der Abstand im Beschluss-Text nach dem 2. Spiegelstrich mit „2,00 m“ richtig angegeben.

 

Nach Wortbeiträgen des Herrn Starmanns und der Frau Schlick, die sich im wesentlichen auf das in der BV Aachen-Haaren Gesagte beziehen, ergeht der folgende

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-          die Fläche für Garagen, Carports oder Stellplätze wird rechtwinklig zur Eichenstraße gebildet und damit in großen Teilen von der Grenze abgerückt und reduziert;

-          die überbaubare Fläche im nördlichen Bereich der Eichenstraße wird um 2,0 m reduziert.

Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Sie empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 930 Burghöhenweg / Am Burgberg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage