17.05.2011 - 9.1 Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfea...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 17.05.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig eine auf ein Jahr befristete Anerkennung von .Maleika e. V., Verein zur Förderung der Lern- und Lebensfreude, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Die Anerkennung ist ohne ein weiteres Verfahren in eine unbefristete Anerkennung umzuwandeln, sofern sich während dieses Zeitraums keine Anhaltspunkte ergeben, die dem entgegenstehen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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25,2 kB
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öffentlich
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209,4 kB
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