25.05.2011 - 9 Familienzentren

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Diepelt erkundigt sich nach dem Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses, der nachfolgend aufgeführt ist:

 

„ 1.              Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt einstimmig, die o.g. Einrichtungen dem Land vorbehaltlich der noch mitzuteilenden Anzahl der zusätzlichen Förderplätze als Familienzentren zu melden.

 

2.       Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt einstimmig, die Einrichtungen

„Albert-Einstein-Straße 84“ und „Weißwasserstraße 10“ mit kommunalen Mitteln zu fördern.  Vorbehaltlich der Aufnahme einer weiteren, sich bisher in kommunaler Förderung befindlichen Einrichtungen in die Landesförderung beschließt der Kinder- und Jugendausschuss einstimmig, die Einrichtung „Montessori Kinderhaus St. Hubertus“, Kronenberg 50 im Verbund mit dem „Kinder- und Jugendzentrum St. Hubertus“ zusätzlich in die kommunale Förderung aufzunehmen.“

 

Nach den Wortbeiträgen von Herrn März und Herrn Klopstein fasst die Bezirksvertretung Aachen-Mitte folgenden

 

 

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Beschluss:

 

1.              Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Vorschlag, dass für das Kindergartenjahr

2011 / 2012

1.       die Tageseinrichtung für Kinder „Krümmel“, Sigmundstr. 8, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V.,

2.       die integrative Tageseinrichtung für Kinder „Schikita“, Scheibenstr. in der Trägerschaft der Caritas Lebenswelten GmbH und

3.       das „Montessori Kinderhaus St. Fronleichnam“, Schleswigstraße 3 in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde Aachen Ost / Eilendorf

für das Landesprogramm Familienzentren gemeldet werden, zur Kenntnis.

 

Abhängig ist diese Meldung von der durch das Land noch mitzuteilenden Anzahl der zusätzlichen Förderplätze.

 

2.       Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Vorschlag, dass für das Kindergartenjahr

2011 / 2012 die sich in städtischer Trägerschaft befindlichen Einrichtungen

„Albert-Einstein-Straße 84“ und „Weißwasserstraße 10“ mit kommunalen Mitteln gefördert werden, damit der Ausbau zu Familienzentren weiter vorangetrieben wird, zur Kenntnis.

 

Sollte durch die weitere Aufnahme einer bisher sich in kommunaler Förderung befindlichen Einrichtungen in die Landesförderung die Möglichkeit bestehen, zusätzlich eine dritte Einrichtung in die kommunale Förderung aufzunehmen, soll die Einrichtung „Montessori Kinderhaus St. Hubertus“, Kronenberg 50 im Verbund mit dem „Kinder- und Jugendzentrum St. Hubertus“ ebenfalls in die kommunale Förderung aufgenommen werden.

 

 

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