16.06.2011 - 8 Bildungs- und Teilhabepaket
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 16.06.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Beratung
Herr Emonts erläutert die derzeitige Rechtslage zum Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung. Nach dem Entwurf der Zuständigkeitsverordnung vom 15.06.2011 soll die Zuständigkeit bei der StädteRegion liegen. Im Hinblick auf eine mögliche Rechtswidrigkeit der Verordnung hat die Verwaltung den Deutschen Städtetag informiert und gebeten, bei den zuständigen Ministerien auf eine Änderung des Zuständigkeitstextes hinzuwirken.
Nach der bisherigen Vergaberegelung sind Kinder, welche Leistungen nach § 3 AsylbLG beziehen, vom Bildungs- u. Teilhabepaket ausgeschlossen. In NRW gibt es hierzu keine Landesregelung. Die Stadt Aachen zahlt diesen Kindern bereits im Rahmen des § 6 AsylbLG Schuldbedarf und Klassenfahrten auf Antrag und nach einer individuellen Bedarfsprüfung. In NRW ist bisher keine Kommune bekannt, die im Falle des § 3 AsylbLG Leistungen nach dem Bildungspaket auszahlt. Nach Auskunft der Bundesregierung ist, soweit es sich um Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG handelt, die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Gegenstand der Prüfung der Neubemessung der Leistungssätze. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
In Aachen sind ca. 130 Kinder von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes ausgeschlossen. Ausgehend von einem Bedarf von 300,00 € pro Kind p.a. müssten ca. 40.000,00 € jährlich für die Bewilligung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Kinder nach § 3 AsylbLG zur Verfügung gestellt werden.
Frau Schulz ist der Meinung, dass diese Kinder nicht ausgegrenzt werden sollten.
Frau Eickholt-Schippers wendet ein, dass hier über freiwillige Leistungen nachgedacht werden muss.
Herr Deumens findet es beschämend, dass durch die Bundesregierung Gesetze eingebracht werden, die Gruppen von Kindern ausschließen. Auch in Aachen sollte es möglich sein, die Kinder teilhaben zu lassen. Diese bekommen ohnehin bereits weniger Leistungen. Die Bundesregierung soll das Gesetz korrigieren.
Bis zur Nachbesserung des Gesetzes soll der Rat als Sofortmassnahme 40.000,00 € zur Verfügung stellen. Zudem soll die Verwaltung auf das Bildungspaket aufmerksam machen.
Auf Befragen teilt Herr Emonts mit, dass für Kinder im laufenden Sozialhilfebezug ein Antrag auf die Schulmittelpauschale nicht erforderlich ist. Durch das „Hinführungsgebot“, welches im Sozialgesetzbuch verankert ist, besteht seitens der Verwaltung eine Pflicht zur Aufklärung. Die Eltern werden durch geeignete Infoveranstaltungen für Multiplikatoren auf das Bildungs- und Teilhabepaket aufmerksam gemacht. Das Problem stellen diejenigen Eltern dar, die sich nicht hinreichend um ihre Kinder kümmern. Ziel muss es sein, auch diese Kinder und ihre Eltern durch Informationsveranstaltungen in Kindergärten und Schulen zu erreichen.
Auf die besondere Lage von Migranten muss geachtet werden. Merkblätter in mehreren Sprachen sollen dabei helfen.
Herr Künzer sieht in dem Ausschluss der Kinder nach § 3 AsylbLG einen Verstoß gegen das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die Eltern sollen dagegen Klagen. Die Verwaltung soll die Position der Eltern stärken und die Problematik in den Städtetag einbringen, um hier eine Gesetzesänderung herbeizuführen. Bis dahin soll die Kommune die Lücke schließen. Der Ausschuss soll die Verwaltung mit der Prüfung beauftragen, wie hier, z.B. durch die Gewährung von Stiftungsmitteln und Einzelfallprüfungen nach § 6 AsylbLG, übergangsweise ein Ausgleich geschaffen werden kann.
Frau Höller - Radtke schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, einen Beschluss für den Rat vorzubereiten, damit schnell agiert werden kann.
Frau Dr. Lassay befürwortet ebenfalls die Leistungsgewährung an alle Kinder, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Bund und Land sollten in die Verpflichtung genommen werden. Sie plädiert für einen einvernehmlichen Beschluss des Ausschusses
Frau Höller Radtke trägt einen Beschlussvorschlag für den Rat vor. Alle Ausschussmitglieder sind mit dieser Beschlussfassung einverstanden.
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, schnellst möglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch Kinder von Eltern, die Leistungen nach § 3 AsylbLG beziehen, vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren können.
- Der Rat der Stadt Aachen betont, dass die gesetzgeberische Zuständigkeit des festgestellten Mangels in der Ausgestaltung des Bildungs- und Teilhabepaketes weiter beim Bund / Land liegt.