05.07.2011 - 4.2 Anregung und Beschwerden gemäß § 24 GO NWhier: ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau L. erläutert ihren Antrag noch einmal mündlich und kritisiert die Ausführungen in einem Antwortschreiben der Verwaltung.

 

Frau Nacken führt aus, dass die Verwaltung den Brief der Antragstellerin bekommen habe. Die Verwaltung aber könne keine Resolution auf den Weg bringen. Sie könne nur so antworten, wie sie es getan habe. Die Mehrheit im Landtag würde sagen, dass die Dichtheit der Kanäle notwendig sei. Wichtig sei die Frage, wie die Dichtheitsprüfung mit möglichst wenig Belastung und Schäden durchgeführt werden kann. Die Verwaltung bereite derzeit für den Rat ein Papier dazu vor, wie man alles möglichst kostengünstig und bürgerfreundlich durchführen könne.

 

Herr B. fragt, ob die Verwaltung in ihrem Antwortschreiben an die Antragstellerin dieser auch den richtigen Ansprechpartner für ihr Anliegen genannt habe, was von Herrn Klee positiv beantwortet wird.

 

Herr Dr. Otten (CDU) macht einen juristischen Diskurs zum Sachverhalt und führt aus, dass sich die Rechtslage geändert habe und er deshalb den Beschlussvorschlag der Verwaltung so nicht beschlossen wissen möchte.

 

Herr Deumens (Linke) schlägt vor, die weitere Entwicklung abzuwarten.

 

Frau Griepentrog (Grüne) möchte den Beschlussvorschlag ebenfalls verändern.

 

Herr Servos (SPD) empfiehlt der Antragstellerin, mit ihrem Anliegen an die Fraktionen heranzutreten.

 

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Beschluss:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und leitet die Anregung der Antragstellerin, eine Resolution des Aachener Stadtrates zur Dichtheitsprüfung an die Landesregierung zu verfassen, an die Fraktionen und Einzelvertreter im Rat weiter.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig