19.07.2011 - 9 Bundeskinderschutzgesetz (BKischG)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Drews stellt die für den 01.01.2012 geplante Umsetzung des Gesetzesentwurfs vor:

  • Geplant sind die Stärkung der frühen Hilfen, insbesondere durch aktiveres Zugehen auf die Eltern in Form von Familienhebammen.
  • Verlässliche Netzwerke sollen die Stabilisierung der Familie und des Kindes bewirken.
  • Handlungs- und Rechtssicherheit der betreuenden Behörden sollen unproduktive Ortswechsel der Betreuten verhindern, mehr Informationsaustausch ermöglichen, Hausbesuche verbindlicher machen und stärkere Beratungsmöglichkeiten für Institutionen eröffnen.
  • Erweiterte Führungszeugnisse sind nicht nur für Haupt-, sondern auch für Ehrenamtliche nachzuweisen.
  • Statistisch belastbare Datenerfassung zum Kinderschutz wird ausgebaut.
  • Betreuung und Begleitung der Pflegefamilie vor Ort sind möglich.
  • In der folgenden Debatte plädiert Herr Krott dafür, bereits jetzt den anvisierten Führungszeugnisstandard auf Ehrenamtler anzuwenden.
  • Das in Aachen existierende Netzwerk sollte noch besser mit den Gesundheitsämtern abgestimmt werden.
  • Frau Dr. Trost-Brinkhues schlägt multidisziplinäre Teams vor und hält die Begrifflichkeit „Familienhebamme“ in Zusammenhang mit dem Kinderschutz für eine wenig förderliche Funktionsbezeichnung.
  • Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Bund Standards für die Kommune setzt. Auch in diesem Zusammenhang ist das Konnexitätsprinzip zu beachten. Eine Finanzierung der Massnahmen erfolgt auf der Grundlage des § 80 KJHG.
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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2403&TOLFDNR=46273&selfaction=print