19.07.2011 - 10 Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Bet...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Drews führt zum VormÄG wie folgt aus:

Wesentliche Inhalte sind:

·         Stärkung des Kontaktes des Vormunds zum Mündel

·         Stärkung der Personensorge für den Mündel

·         Verbesserung der Dokumentation des Kontaktes

  • Verbesserung der Beaufsichtigung durch die Gerichte.
  • Aus den Maßnahmen, besonders aus der Begrenzung der Fallzahlen auf 50 für Vollzeitbeschäftigte, ergibt sich ein höherer Stellenbedarf.
  • Auch angesichts des gesetzten Standards von 50 Vormundschaften setzt ein monatlicher Kontakt eine dichte Arbeitsorganisation voraus.
  • Frau Braun-Kurzmann lobt die Intention des Gesetzgebers die Fallzahlenbegrenzung betreffend, hält eine Umsetzung mit den vorgegebenen Auflagen aber für schwierig. Es sind Kostenrechtsbeschwerden beim Bundesgerichtshof anhängig, auch der SKF hat sich hierzu Rechtsbeistand eingeholt, wird aber nicht den vollen Bedarf geltend machen.
  • Für die Zukunft wird darum gebeten, dem KJA die Personalbindung in den Vormundschaftsverfahren detailiert darzustellen.
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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

 

 

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