21.07.2011 - 9 Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 im Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne Wortmeldung fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt für den Fluchtlinienplan Nr. 374 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und

§ 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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