14.09.2011 - 4 Wahl einer/eines Beigeordneten für Personal und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage von den Fraktionen von FDP und Die Linke verteilt worden.)

 

Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, verweist auf den gemeinsam mit der Fraktion Die Linke eingebrachten Antrag auf Verschiebung dieses Tagesordnungspunktes. Grund sei die unzureichende Beteiligung der beiden Fraktionen im Auswahlverfahren, welches dieses Mal, abweichend von der eigentlich üblichen und bisher auch durchgeführten Verfahrensweise, nicht durch eine Findungskommission durchgeführt worden sei.

Nachdem nun der Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes abgelehnt worden sei, plädiere man für die Zukunft auf Rückkehr zur alten Verfahrensweise. Im Übrigen werde die FDP-Fraktion nicht an der Abstimmung teilnehmen. Dies sei nicht in der Person des Bewerbers Dr. Barth begründet, denn dieser habe einen hervorragenden Eindruck hinterlassen, sondern ausschließlich in der nicht gewahrten Beteiligung.

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Helg an. Rückblickend auf andere Beigeordnetenwahlen sei über die damals übliche Findungskommission hinaus sogar die Einführung eines Assessment-Center-Verfahrens beabsichtigt gewesen. Dies sei jedoch schon lange nicht mehr im Gespräch. Dass nun auch keine Findungskommission mehr einberufen werde, sei bedauerlich. Aus diesem Grunde werde die Fraktion die Linke ebenfalls nicht an der Abstimmung teilnehmen.

 

Der Oberbürgermeister legt dar, dass es in der Vergangenheit ebenfalls keine Findungskommission im Rahmen einer Beigeordnetenwahl gegeben habe. Auch wenn die Ansicht der mangelnden Beteiligung durchaus legitim sei, sei man der Meinung, ein transparentes und objektives Auswahlverfahren durchgeführt zu haben.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, beschreibt das bei der Wahl des Beigeordneten für Personal und Organisation durchgeführte Auswahlverfahren, welches durchaus als nachhaltig, transparent und für jedes Ratsmitglied nachvollziehbar zu bezeichnen sei.

Auf eine öffentliche Ausschreibung seien ca. 50 Bewerbungen eingegangen, welche zunächst extern geprüft worden seien. Aus diesem Verfahren seien zwei Kandidaten als präsentabel hervorgegangen, welche sich in der vergangenen Woche bei den Fraktionen vorgestellt haben. Hiervon habe Herr Dr. Barth den besseren Eindruck hinterlassen, weshalb er heute von den Fraktionen von CDU, SPD und Die Grünen als Beigeordneter für Personal und Organisation vorgeschlagen werde.

Ein Beigeordneter sei ein politischer Wahlbeamter, weshalb seine Wahl, anders als die der Fachbereichsleiter, in öffentlicher Sitzung stattfinde. Entsprechend sei auch das dieser Wahl vorausgehende Auswahlverfahren zu gestalten. Dies sei vorliegend geschehen.

Spätestens am 2. August sei allen Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitgliedern die vollständige Liste der Kandidaten zugestellt worden, gleichzeitig seien sämtliche Unterlagen jederzeit über sechs Wochen lang im Fachbereich Personal und Organisation zur Einsicht bereit gestellt gewesen. Viele der Ratsmitglieder haben von dieser sowie von der Möglichkeit, selbst mit den Kandidaten in Kontakt zu treten, Gebrauch gemacht. Diese Zeitspanne sei mehr als ausreichend, um zu einer Meinungsbildung zu kommen.

 

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grünen, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Baal an.

Das Recht der Fraktionen, Beigeordnete zu wählen, sei originäres Recht. Es sei daher unverständlich, wie man dieses Recht aus der Hand geben könne. Es habe während dieses Auswahlverfahrens diverse Möglichkeiten gegeben, sich mit den Bewerbern auseinanderzusetzen. Deshalb könne von einer Minderbeteiligung hier keine Rede sein. Vielmehr sei anzunehmen, dass dieser Austausch eben nicht stattgefunden habe. Auch sei die hieraus gezogene Konsequenz, nicht an der Wahl teilnehmen zu wollen, nicht nachvollziehbar und beschädige die Wahl an sich sowie den Kandidaten gleichermaßen.

 

Ratsfrau Crumbach-Trommler, FDP-Fraktion, weist darauf hin, dass das Auswahlverfahren während der Sommerferien stattgefunden habe, in denen die Fraktionsmitglieder wechselseitig urlaubsbedingt abwesend gewesen seien. Zudem habe sich die Fraktion um die Einsicht in die Unterlagen bemüht, ihr sei jedoch lediglich ein einziger Tag zugestanden worden.

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, führt an Ratsherrn Rau gerichtet aus, dass sich ursprünglich die Fraktion Die Grüne für eine gemeinsame Wahl des Beigeordneten und gegen eine Bestimmung nach Parteibuch ausgesprochen habe. Nun werde der Beigeordnete durch den Zusammenschluss der drei großen Fraktionen gewählt. Durch die Nichtteilnahme an der Wahl beschädigen die Fraktionen von FDP und die Linke niemanden, sondern nehmen lediglich ein ihnen zustehendes demokratisches Recht wahr.

 

Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, plädiert dafür, die Diskussion an diesem Punkt zu beenden.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass es möglicherweise bei der Wahl von Herrn Stadtdirektor Rombey eine Findungskommission gegeben habe.

Er schlägt Herrn Dr. Barth zur Wahl des Dezernenten für Personal und Organisation vor und stellt fest, dass weder andere Vorschläge eingereicht noch eine geheime Wahl beantragt wird.

Abschließend lässt er über die Wahl von Herrn Dr. Barth als neuen Beigeordneten für Personal und Organisation abstimmen. Die Mitglieder der Faktionen von FDP und Die Linke nehmen nicht an der Wahl teil und begeben sich in den Zuschauerraum.

 

Nach erfolgreicher Wahl gratuliert der Oberbürgermeister Herrn Dr. Barth unter Beifall der Mitglieder des Rates der Stadt.

 

Herr Dr. Barth bedankt sich für die Wahl zum Beigeordneten und für den damit verbundenen Vertrauensbeweis. Er werde mit vollem Engagement für die Stadt Aachen eintreten, um dieses Vertrauen zu rechtfertigen.

 

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt bei 57 Ja-Stimmen einstimmig, Herrn Dr. Lothar Barth unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten für Personal und Organisation zu wählen.

 

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